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@grar.de Aktuell - 10.03.2004

BDP: Weiterhin Erfahrungsgewinn aus Erprobungsanbau nötig


Bonn (agrar.de) - Trotz konstruktiver und praktikabler Vorschläge der
Pflanzenzuchtunternehmen verweigert der Deutsche Bauernverband (DBV) die
Zustimmung zu einem gemeinsamen Konzept für einen Erprobungsanbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen. Dem DBV gingen die Zugeständnisse in Fragen
der Haftung nicht weit genug. (unsere Meldung)

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) bedauert
außerordentlich, dass die konstruktive und praktikable Arbeit der vergangenen
Wochen, die von allen Seiten aktiv unterstützt worden ist, keinen positiven
Abschluss gefunden hat. Die beteiligten Pflanzenzüchtungsunternehmen haben alles
unternommen, um gemeinsam mit Landesregierungen und den Bauernverbänden ein
tragfähiges Konzept für einen Erprobungsanbau zur Überprüfung der Koexistenz
verschiedener Anbauformen in der Landwirtschaft zu entwickeln.

Angesichts der anhaltenden Rechtsunsicherheit im Umgang mit gentechnisch
veränderten Pflanzen, die vom Entwurf des Gentechnikgesetzes von Ministerin
Künast ausgeht, ist die momentane Haltung des DBV, von überzogenen Forderungen
abgesehen, für den BDP verständlich. Die Schlussfolgerung ist aber ein
politischer Trugschluss, denn gerade wegen der Unsicherheiten macht ein
Erprobungsanbau Sinn, um Erkenntnisse zu gewinnen. Es sei schade, dass der DBV
noch nicht einmal seiner eigenen Forderung nach einem solchen Projekt treu
geblieben sei, stellt der BDP fest.

Dieses Vorgehen widerspricht den öffentlichen Forderungen des Bauernverbandes,
praktische Erfahrungen im Anbau zu sammeln und Erkenntnisgewinne erzielen zu
können, die für die noch ausstehenden rechtlichen Regelungen der guten
fachlichen Praxis dringend benötigt werden.

Obwohl auf Grundlage eines fachlich ausgereiften Konzeptes Schäden sowohl der
teilnehmenden Landwirte als auch ihrer Nachbarn praktisch ausgeschlossen sind
und dennoch eine Freistellung durch geeignete Institutionen angeboten werden
sollen, ging dies dem Deutschen Bauernverband nicht weit genug. Die vom DBV
geforderte Haftungsverpflichtung der Pflanzenzuchtunternehmen steht jedoch im
Widerspruch zur deutschen und europäischen Rechtssystematik und hätte
vorgreifende Wirkung auf die Novellierung des Gentechnikgesetzes gehabt.

Die Gespräche mit den Landesregierungen werden auf Grundlage des fachlich
ausgereiften Konzeptes für den Erprobungsanbau aufrecht erhalten. Den an den
Programmen interessierten Landwirten könne hinreichend Sicherheit geboten
werden, so der BDP weiter. Aus Sicht der Wirtschaft könne nur begrüßt werden,
wenn die in Frage stehenden Landesregierungen an ihren guten und offenen
Angeboten festhielten, zumal seitens des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) alles unternommen werde,
genau den Erkenntnisgewinn zu vermeiden.

Sollte es jetzt nicht zu einem Erprobungsanbau in Deutschland kommen, verzichtet
der Standort Deutschland wieder einmal mehr auf Erfahrungen im Umgang mit
modernen Zukunftstechnologien und verliert damit an Innovationskraft,
insbesondere zum Schaden der Landwirtschaft. Auch dies sollte der DBV in seinem
Handeln berücksichtigen.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Verbände.

 


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