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@grar.de Aktuell - 09.03.2004

DBV: Kein Erprobungsanbau zur Grünen Gentechnik ohne Haftungsfreistellung

Präsidium lehnt Haftung zu Lasten der Landwirte ab


Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät allen
Landwirten davon ab, sich im laufenden Jahr an einem Erprobungsanbau mit Bt-Mais
zu beteiligen. Das hat das Präsidium des DBV auf seiner heutigen Sitzung in Bonn
beschlossen, nachdem die Verhandlungen des DBV mit dem Bundesverband der
Deutschen Pflanzenzüchter und den beteiligten Zuchtunternehmen zum
Erprobungsanbau in den entscheidenden Punkten - vor allem der
Haftungsfreistellung - erfolglos geblieben sind.

Der DBV hatte angesichts der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung des
Gesetzentwurfes zur Grünen Gentechnik als Voraussetzung für die Teilnahme von
Landwirten an einem Erprobungsanbau bei vertragsgemäßem Verhalten die
Haftungsfreistellung durch die Pflanzenzüchter für Schadensersatzforderungen
Dritter gefordert. Erreicht wurde jedoch nur für das Land Sachsen-Anhalt über
die am Erprobungsanbau beteiligte Bio-Mitteldeutschland GmbH, dass diese den
Landwirten im Rahmen einer Obergrenze von 240.000 Euro eine maximale Übernahme
von 80 Prozent berechtigter Schadensersatzansprüche zusichern würde. Für das
weiterhin bei den anbauenden Landwirten auch bei Einhaltung der
Vorsorgepflichten verbleibende Haftungsrisiko haben die Züchter jedoch eine
vertragliche Haftungsfreistellung für Sachsen-Anhalt abgelehnt. Hinzu komme, so
das DBV-Präsidium, dass sie jegliche Haftungsfreistellung der anbauenden
Landwirte auch in anderen Bundesländern ablehnten.

Weiterhin fehlt nach Einschätzung des DBV-Präsidiums für die rechtliche
Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der dringend notwendige wissenschaftliche und
praktische Erkenntnisgewinn, nachdem die Biologische Bundesanstalt den
Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich begleiten wird. Zudem hatte der DBV einen
bundesweiten Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller Betroffenen gefordert,
während die Pflanzenzüchter nun bundesländerspezifisch vorgehen, stellte das
DBV-Präsidium fest.

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