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@grar.de Aktuell - 02.12.2003

EP verhandelt Umwelthaftungsrichtlinie

Bauckhage setzt sich bei den rheinland-pfälzischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für Landwirte ein


Mainz (agrar.de) - Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand in Brüssel zur
Umwelthaftungs­richtlinie sollen in bestimmten Fällen Landwirte auch dann für
Schäden haften, wenn sie nicht dafür verantwortlich sind. Die
Umwelthaftungsrichtlinie (Vorschlag) wird Anfang Dezember im
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments behandelt. Der rheinland-pfälzische
Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage hat daher die rheinland-pfälzischen
Europa-Abgeordneten in einem Schreiben auf dieses Problem hingewiesen. Es sei
nicht hinnehmbar, 'dass ein Landwirt, der die seiner Tätigkeit zugrunde
liegenden Fachgesetze einhält, schuldunabhängig haftet'.

Der Minister legte dar, dass zum Beispiel bei unvorhersehbaren
Witterungs­einbrüchen, wie Starkregen, ein Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in
Ober­flächengewässer eintreten könnte, obwohl der Landwirt sich bei der
Ausbringung des Mittels an die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen gehalten
und die anerkannte, gute fachliche Praxis eingehalten hat.

Sofern der Umweltschaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und die
Ausübung der Tätigkeit nach dem derzeitigen wissenschaftlichen und technischen
Stand als unschädlich eingestuft wird, könnten die Mitgliedsstaaten zwar dem
Landwirt die Kosten der durchgeführten Sanierungsmaßnahme erlassen. Diese
'Kann-Regelung' hätte jedoch auf Grund der unterschiedlichen Anwendung in den
Mitgliedsstaaten Wettbewerbsverzerrungen zur Folge und müsste, nach Ansicht des
Ministers, in eine verpflichtende Bestimmung umgewandelt werden.

Der Minister bat daher die Abgeordneten, die Tätigkeiten nach der guten
landwirtschaftlichen Praxis von dem Geltungsbereich der
Umwelthaftungs­richtlinie auszunehmen. Die gute fachliche Praxis in der
Landwirtschaft sei ein allgemein anerkannter Standard für solides ordentliches
Wirtschaften in Einklang mit der Natur, so dass diese Ausnahmeregelung
gerechtfertigt und auch erforderlich sei, unterstrich Bauckhage in seinem
Schreiben.

Stellungnahmen zur EU-Umwelthaftungsrichtlinie gaben bereits der DBV
und BBV ab.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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