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@grar.de Aktuell - 28.05.2003

BBV: Geplante EU-Umwelthaftungsrichtlinie verbirgt zahlreiche Fallstricke für die Bauern


München (agrar.de) - Deutliche Kritik am Entwurf der europäischen
Umwelthaftungsrichtlinie übte das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes
(BBV). 'Gesetzmäßiges Handeln muss Haftung ausschließen', forderte
Präsident Gerd Sonnleitner.

Umweltschäden vermeiden und geschädigte Umwelt sanieren – so lauten die Ziele der
geplanten Richtlinie. 'Die Maxime der Bauern ist, Umweltschäden erst gar nicht
entstehen zu lassen. Nur so können sie nachhaltig gesunde Nahrungsmittel erzeugen
und den Betrieb in seiner vollen Ertragsfähigkeit an die kommende Generation
übergeben', stellt das BBV-Präsidium fest.

Doch der vorliegende Entwurf, der soeben in erster Lesung das Europäische
Parlament passiert hat, schieße weit übers Ziel hinaus. Das BBV-Präsidium fordert
im Hinblick auf die baldige Behandlung im Europäischen Rat deutliche Änderungen.

Vorgesehen ist für Umweltschäden, die von 'potentiell gefährlichen Tätigkeiten'
ausgehen – darunter soll auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fallen -
eine Haftung unabhängig vom Verschulden. Dies würde bedeuten, dass der Bauer ohne
Vorsatz und ohne Fahrlässigkeit einem unkalkulierbaren und möglicherweise Existenz
bedrohenden Haftungsrisiko ausgesetzt wäre.

Umweltkatastrophen in Richtlinie aufnehmen

Der Bayerische Bauernverband weist mit Nachdruck darauf hin, dass es nicht in der
Macht des einzelnen Land- oder Forstwirts steht, ungewisse Schäden, die trotz
ordnungsgemäßer Anwendung entstehen könnten, zu vermeiden.

Der vorgesehene Ausnahmetatbestand für Handlungen im Rahmen der guten fachlichen
Praxis müsse unbedingt erhalten bleiben. Ansonsten müsse der Bauer
vorsichtshalber, um ein Haftungsrisiko auszuschließen, Handlungen unterlassen, die
ihm von Rechts wegen zustehen würden. Dies sei keinem Betrieb zuzumuten.
Keinesfalls akzeptabel sei, dass sich bäuerliche Unternehmen einem
'Umweltbetriebsprüfungssystem' unterziehen sollen, um den Nachweis des
rechtmäßigen Handelns zu erbringen.

Als dringend notwendige Ergänzung der geplanten Richtlinie fordert der Bayerische
Bauernverband, dass Umweltkatastrophen wie Ölpest oder radioaktive Verseuchung als
Haftungstatbestände aufgenommen werden müssen. Gerade bei solchen verheerenden
Ereignissen solle sich der Gesetzgeber nicht mit unverbindlichem, internationalem
Übereinkommen begnügen.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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