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@grar.de Aktuell - 25.09.2003

Brandenburg verabschiedet Landesjagdgesetz


Potsdam (agrar.de) - Der brandenburgische Landtag hat auf seiner heutigen
Sitzung das neue Landesjagdgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz entspricht -
bis auf wenige Änderungen durch das Parlament im Wesentlichen dem Entwurf, den
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) am 22. Juli zur
Abstimmung im Kabinett vorgestellt hat. (unsere Meldung) Birthler:
'Brandenburg verfügt wieder über ein modernes Jagdgesetz - zugleich ein Programm
für Verbesserungen beim Tierschutz, der Biotopflege und der Regulierung des
Wildbestands.'

Das bisherige Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1992 entspricht nicht mehr den
aktuellen Erfordernissen. Einige der derzeit gültigen Regelungen haben sich in
der Vergangenheit nicht bewährt oder sind nicht präzise genug formuliert. Zudem
ist das neue Gesetz von bürokratischen Regelungen entschlackt worden. Im
vorliegenden Entwurf sind diese Mängel ausgeräumt und es wurden klare und
gleichzeitig flexible Regelungen zur Reduzierung der Schalenwildbestände
getroffen. Gleich im Paragraph 1 des neuen Gesetzes wurde der Tierschutz
verankert und damit seiner gewachsenen Bedeutung in der Gesellschaft Rechnung
getragen. Auch die zukünftige Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild trägt
dem Tierschutzgedanken Rechnung. Der Fahrzeugführer hat unverzüglich die Polizei
oder den zuständigen Jäger zu informieren, um verletztes Wild schnell von seinen
Schmerzen zu erlösen. Auf Antrag können Jagdreviergrößen im Einzelfall von 150
auf 75 Hektar reduziert werden. Die bisherige Formulierung im Gesetz zur
waldgerechten Wildbewirtschaftung wurde um die biotopgerechte
Wildbewirtschaftung erweitert, da das Wild auch in Lebensräumen außerhalb des
Waldes lebt.

Mit der Novellierung erfüllten Landesregierung und Landtag eine Forderung des
Koalitionsvertrages. Zielstellung war, das Gesetz noch vor den Kommunalwahlen zu
verabschieden. Bei der Bildung von neuen Gemeinden beziehungsweise
Gebietsvergrößerungen wären nach derzeit geltendem Recht auch die bisherigen
Jagdbezirke mit ihren Jagdgenossenschaften neu zu bilden. Die getroffene
Regelung sichert auch bei Gebietsreformen den weiteren Bestand der
gemeinschaftlichen Jagdbezirke und lässt freiwillige Zusammenschlüsse zu.

Links zum Thema Jagd und Wild,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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