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@grar.de Aktuell - 22.07.2003

Brandenburg: Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes gebilligt


Potsdam (agrar.de) - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler
(SPD) hat in der heutigen Kabinettsitzung den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes
Brandenburg vorgestellt. Das Gesetz kann nun dem Landtag zur weiteren Diskussion
zugeleitet werden. Zielsetzung ist, dass das novellierte Gesetz noch vor den
Kommunalwahlen im Oktober in Kraft tritt, damit die neuen Regelungen zu den
Gebietsveränderungen greifen können.

Das bisherige Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1992 entspricht nicht mehr den
aktuellen Erfordernissen. Einige der derzeit gültigen Regelungen haben sich in der
Vergangenheit nicht bewährt oder sind nicht präzise genug formuliert.

Im vorliegenden Entwurf sind diese Mängel ausgeräumt und es wurden klare und
gleichzeitig flexible Regelungen zur Reduzierung der Schalenwildbestände
getroffen. Gleich im Paragraph 1 des neuen Gesetzes wurde der Tierschutz verankert
und damit seiner gewachsenen Bedeutung in der Gesellschaft Rechnung getragen. Auch
die zukünftige Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild trägt dem
Tierschutzgedanken Rechnung. Der Fahrzeugführer hat unverzüglich die Polizei oder
den Jagdausübungsberechtigten zu informieren, um verletztes Wild schnell von
seinen Schmerzen zu erlösen.

Die bisherige Formulierung im Gesetz zur waldgerechten Wildbewirtschaftung wurde
um die biotopgerechte Wildbewirtschaftung erweitert, da das Wild auch in
Lebensräumen außerhalb des Waldes lebt.

Bei der Bildung von neuen Gemeinden beziehungsweise Gebietsvergrößerungen wären
nach derzeit geltendem Recht auch die bisherigen Jagdbezirke mit ihren
Jagdgenossenschaften neu zu bilden. Die jetzt getroffene Regelung sichert auch bei
Gebietsreformen den weiteren Bestand der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und lässt
gleichzeitig freiwillige Zusammenschlüsse zu.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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