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@grar.de Aktuell - 11.09.2003

Grundbesitzerverbände: Trittins Hochwasserschutzgesetz missachtet und vernichtet Eigentum


Berlin/Bonn (agrar.de) - So wichtig Hochwasserschutz auch ist, so kann und darf
er doch nicht in Form des vorliegenden Gesetzentwurfs geschehen. Die Eindrücke
des Jahrhunderthochwassers dürfen nicht dazu missbraucht werden, an
rechtsstaatlichen Grundsätzen vorbei ganze Landstriche aus ihrer originären
landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. 'Das ist eine Vernichtung
volkswirtschaftlichen Vermögens ohne Beispiel!', sagte der Geschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Wolfgang von Dallwitz,
am Rande der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf. (unsere Meldung)

Schlicht unzumutbar und sachlich nicht geboten ist der Plan, in den zu
schaffenden Hochwasserschutzgebieten bis zum Jahr 2012 den Ackerbau zu
untersagen. Betroffen ist davon eine Fläche von rund 900.000 ha fruchtbaren
Bodens. Dieses aktionistische Vorhaben berücksichtigt in keinem Moment die
Folgen für die Landwirtschaft und die Eigentümer dieser Flächen. Sie bedeuten
geringere Einkommen der Landwirte aufgrund Einschränkung des ertragreicheren
Ackerbaus, Reduzierung des Pachterlöses auf den betroffenen Flächen sowie eine
signifikante Flächenentwertung durch Minderung der Verkehrswerte.

Das Verbot von Ackerbau ist keine Lösung, zumal dies sachlich zum
Hochwasserschutz nicht geboten ist. Grünland bietet keinen besseren Schutz.
'Bewirtschafteter Boden bindet mehr Wasser als unbewirtschafteter', so von
Dallwitz. Allenfalls wären vertragliche Lösungen oder gerechte
Entschädigungsregeln, zu denen im Entwurf nichts vorgesehen ist, denkbar.
Hochwasserschutz gehe alle an. Deshalb müsse er auch von allen getragen werden.
Einseitige Belastungen der Flächeneigentümer führten nicht weiter.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.
Links zum Thema Verbände.

 


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