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@grar.de Aktuell - 10.09.2003

Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz: Ackerbau in Überschwemmungsgebieten soll eingestellt werden


Bonn (agrar.de) - Im Bundesumweltministerium hat heute die Anhörung zum
Hochwasserschutzgesetz begonnen, zu der über 60 Verbände eingeladen sind. Neben
den Umweltverbänden, der Industrie und der Landwirtschaft sind weitere
Organisationen der Gewässernutzer, beispielsweise der Fischereiwirtschaft oder
der Binnenschifffahrt eingeladen. Morgen werden die Länder und übermorgen die
kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf angehört.

Das Hochwasserschutzgesetz basiert auf dem nach der Flutkatastrophe an der Elbe
vor einem Jahr verabschiedeten 5-Punkte-Programm der Bundesregierung zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Ziel ist, den Flüssen mehr
Raum zu geben und die zutage getretenen Regelungs- und Vollzugsdefizite
abzubauen. Hierfür ist das geplante Hochwasserschutzgesetz die wichtigste
Maßnahme. In dem Gesetzentwurf werden in einem sogenannten
Artikelgesetz die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des
Bundes den heutigen Erfordernissen einer wirksamen Hochwasservorsorge angepasst.
Geändert werden sollen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch
(BauGB), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
und das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG).

Überschwemmungsgebiete sollen künftig bundeseinheitlich auf Basis eines
100-jährlichen Hochwassers festgelegt werden. Daneben wird eine zweite Kategorie
der 'überschwemmungsgefährdeten Gebiete' eingeführt und unter Schutz gestellt.
Das sind Flächen, die etwa bei Deichbrüchen überflutet werden. Das Gesetz
verpflichtet zudem die Länder, Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdete
Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen. In
Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete
mehr ausgewiesen werden. Auch die Landwirtschaft muss sich umorientieren.
Ackerbau im Überschwemmungsgebiet erhöht insbesondere die Erosionsgefahr und
damit den Eintrag von Schadstoffen. Er ist deshalb bis Ende des Jahres 2012
weitgehend einzustellen.

Das Bundesumweltministerium wird die Stellungnahmen der Länder und Verbände
auswerten, Abstriche an den Vorgaben soll es nach Ansicht des BMU allerdings
nicht geben.

Links zum Thema Hochwasser,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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