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@grar.de Aktuell - 10.09.2003

NABU warnt vor unpräzisen Regelungen im Hochwasserschutzgesetz


Bonn (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat den von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum geplanten Hochwasserschutzgesetz
(unsere Meldung) als einen halbherzigen Schritt zur Verbesserung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes bewertet.

'Das Beste an diesem Gesetz ist seine Existenz an sich. Die Bundesregierung
zieht mit der bundeseinheitlichen Neufassung vieler hochwasserrelevanter
Vorschriften erstmals eine Lehre aus den Hochwasserkatastrophen der vergangenen
Jahre', sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Den im so genannten
5-Punkte-Programm selbst gesetzten Ansprüchen der Bundesregierung werde der
Gesetzesentwurf jedoch nicht voll umfassend gerecht, weil es bei den meisten
Lösungsansätzen an der notwendigen Konsequenz mangele.

So tauche der wichtigste Ansatz des vorbeugenden Hochwasserschutzes, nämlich die
Erweiterung der Wasserrückhalteräume durch die Rückverlegung von Deichen, weder
in den Grundsätzen des Gesetzes auf, noch gebe es einen verbindlichen
Umsetzungsauftrag an die Länder. Das grundsätzliche Verbot der Ackernutzung in
Überschwemmungsgebieten werde durch zu weitgehende Ausnahmeregelungen
aufgeweicht. 'Die im Ansatz gute Regelung wird in der Praxis dazu führen, dass
die Länder das Verbot der Ackernutzung nicht vollziehen. Die Bundesregierung
muss klarmachen, dass in der Aue Äcker nichts zu suchen haben', so Tschimpke.
Aus den Äckern herausgelöste Nitrate und Pestizide gehören bis heute zu den
ungelösten Problemen der Gewässerreinhaltung. Während Industrie und Haushalte
ihre Abwässer in Klärwerken aufwendig reinigen lassen müssten, werde bei der
Gewässerverschmutzung durch die Landwirtschaft traditionell ein Auge zugedrückt.

Zu den Stärken des Entwurfes zählten laut NABU die in Bauleitplänen verankerte
verbindliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie das Verbot der
Bebauung in diesen Arealen. Die Hochwasserbelange beim Neubau und der
Unterhaltung von Wasserstraßen zu berücksichtigen, sei ebenfalls grundsätzlich
zu begrüßen. 'Die Feststellung allein, dass Baumaßnahmen keine negativen
Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben dürfen, führt aber noch zu keiner
Verbesserung', so der NABU-Präsident. Kanalartiger Ausbau der Flüsse zu
Wasserstraßen, Flusslaufverkürzungen und Uferbefestigungen führten zur
Entlastung für die Oberanlieger und zur potenzierten Gefahr für die
Unteranlieger. 'Die vorgesehenen Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz dürfen
hier keinen Interpretationsspielraum zulassen', betonte Tschimpke.

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