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@grar.de Aktuell - 10.09.2003

DBV: Trittins Gesetz zum Hochwasserschutz kostet Bauern Geld und Vermögen

Bauern fordern effizientere Maßnahmen zum Hochwasserschutz


Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat massive
Vorbehalte im Hinblick auf die Wirkung des von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin vorgelegten Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die vorgesehenen
Maßnahmen zur Nutzung der Flächen in Überschwemmungsgebieten von Bächen und
Flüssen stellen keinen wirksamen Hochwasserschutz sicher, können jedoch
landwirtschaftliche Betriebe existenziell gefährden.

In einer Stellungnahme zur heutigen Anhörung zur Gesetzesvorlage im
Bundesumweltministerium (unsere Meldung) betonte der DBV, dass die von
Trittin vorgeschlagene Rückverlegung von bestehenden Deichen an
volkswirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit nicht zu übertreffen ist. Dabei sei
doch wissenschaftlich geklärt, dass statt dessen die Schaffung von
Hochwasserpoldern die effektivste Maßnahme für die Kappung von Hochwasserspitzen
sei. Diese Hochwasserpolder sollten bei extremen Hochwasserereignissen geöffnet
werden, müssten bei normalem Wasserstand aber weiterhin ackerbaulich nutzbar
bleiben. Das geplante Verbot der ackerbaulichen Nutzung von
Überschwemmungsgebieten habe dagegen mit Hochwasserschutz nichts zu tun.
Schließlich kann auf Äckern zum Beispiel wegen niedrigerer Abflusswerte mehr
Regen versickern als auf magerem und extensivem Grünland oder Ödland.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe an Bächen und Flüssen könne die
unzureichende Hochwasserschutzpolitik von Minister Trittin zu einer größeren
wirtschaftlichen Gefahr werden als die Auswirkung der eigentlichen Flut. Nach
Schätzungen des DBV sind mit rund 900.000 Hektar Ackerland etwa 7,5 Prozent des
gesamten Ackerlandes in Deutschland von dem Ackerbauverbot betroffen. Dies werde
zu Ertrags- und Vermögensverlusten von rund 3,6 Milliarden Euro führen. Anstelle
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebe mit zu berücksichtigen, wird nach
Ansicht des DBV das vorgelegte Gesetz zum Hochwasserschutz als Vorwand zur
Erfüllung von lang gehegten Wunschvorstellungen des Naturschutzes benutzt, denn
die Renaturierung von Auen oder das Verbot des Ackerbaus in
Überschwemmungsgebieten dient vorrangig der Förderung des Naturschutzes. Dagegen
lassen sich Maßnahmen des Erosions- und des Bodenschutzes wirkungsvoller über
Agrarumweltprogramme und andere freiwillige Maßnahmen erreichen.

Der DBV schlägt eine verbesserte Strategie für einen aktiven und vorbeugenden
Hochwasserschutz vor. Der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkung der
Bebauung in Überschwemmungsgebieten stimme man zu. Der Umweltminister solle
entschiedene Schritte zur Senkung der Flächenversiegelung ergreifen, damit
Niederschläge möglichst vor Ort versickern und die Gefahr des Entstehens von
Hochwasser verringert wird.

Mit seiner Stellungnahme will der DBV auch Falschdarstellungen in der
öffentlichen Diskussion über die Ursachen der verheerenden Elbeflut richtig
stellen. Es sei falsch und unredlich, angesichts der Jahrhundert-Flut 2002 an
der Elbe zu fordern, die Flüsse bräuchten mehr Raum, wenn gleichzeitig die Elbe
mit ihren naturnahen Landschaften in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes
aufgenommen werden soll. Unrichtig sei auch, zu behaupten, eine Änderung der
Landbewirtschaftung könne vergleichbare Hochwasserkatastrophen beeinflussen,
wenn in den hauptbetroffenen Gebieten - etwa dem Erzgebirge - überhaupt keine
Landbewirtschaftung stattfindet, stellt der DBV fest. Auch dürfe der Einfluss
der Landbewirtschaftung auf die Entstehung eines vergleichbaren
Hochwasserereignisses nicht überschätzt werden - angesichts Regenmengen von 300
bis 400 Litern pro Quadratmeter innerhalb von 48 Stunden.

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