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@grar.de Aktuell - 13.03.2003

Vorsichtsmaßnahmen bei Verdacht auf Geflügelpest in Belgien


Berlin (agrar.de) - Im Verdachtsfall der Geflügelpest in Belgien haben sich Bund
und Länder auf das gleiche Vorgehen verständigt, wie es derzeit auch mit Blick auf
die Niederlande angewendet wird. Das teilte das
Bundesverbraucherministerium mit. Danach werden alle Betriebe, die seit
dem 12. Februar Bruteier oder Geflügel aus Belgien bezogen haben, unter amtliche
Beobachtung gestellt.

Um eine mögliche Ausweitung der Geflügelpest in Belgien zu verhindern, hat die
EU-Kommission am Mittwoch die Kontrollmaßnahmen nach Abstimmung mit belgischen
Behörden verstärkt. Jeglicher Transport von lebenden Geflügeltieren und Bruteiern
aus Belgien in andere EU-Staaten wurde verboten. Die Maßnahme gilt zunächst bis
zum 20. März, soll jedoch am Freitag vom EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit überprüft werden.

Für Freitag werden aus Belgien die Ergebnisse der virologischen Untersuchung
erwartet, anhand derer der Verdacht auf Geflügelpest endgültig bestätigt oder
ausgeräumt werden kann. Vertreter aus den Niederlanden und Belgien werden vor dem
ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und für Tiergesundheit über den
aktuellen Stand berichten.

Am Dienstag war der Verdacht aufgekommen, dass die Geflügelkrankheit in der
belgischen Provinz Antwerpen ausgebrochen sei. (unsere Meldung)

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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