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@grar.de Aktuell - 16.05.2002

Grüne Gentechnik: Umweltinstitut sieht Wahlfreiheit der Verbraucher in Gefahr


München (agrar.de) - In Kürze werden die Mitglieder des Umweltausschusses des
EU-Parlaments über Vorschläge der EVP zur Lockerung der Kennzeichnungsverordnung
debattieren. Zur Diskussion steht, ob die Nachweisbarkeit einer gentechnischen
Veränderung wieder alleinige Grundlage einer Kennzeichnung sein soll. Produkte,
die nicht unter die derzeitige Kennzeichnungsverordnung fallen wie Stärkemehl oder
Glukose aus transgenem Mais oder Sojaöl aus herbizidresistenten Sojabohnen sind
für den Verbraucher auf den Packungen bisher nicht erkennbar.

'Der Änderungsantrag bedeutet einen Rückschritt ins letzte Jahrtausend. Für den
Verbraucher ist das nicht akzeptabel' stellt Dipl.-Biol. Susanne Schreckenberg vom
Umweltinstitut München fest: 'Wieder einmal wird versucht, die
Wahlfreiheit und die Sicherheit der Verbraucher zu torpedieren und sie dem Diktat
der Gen-Industrie zu unterwerfen'. Nach einem Vorschlag der EU- Kommission im
Sommer letzten Jahres sollte auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion
gekennzeichnet werden, ob Gentechnik im Einsatz war. Dieser hoffnungsvolle Ansatz
wird mit dem Änderungsantrag zunichte gemacht.

In dieselbe fatale Richtung geht auch der Vorschlag der Kommission, in
Lebensmitteln Verunreinigungen mit gentechnisch manipulierten Organismen bis zu
einem Prozent zu erlauben. Sogar solche gentechnisch veränderte Organismen, die in
der EU nicht genehmigungsfähig sind, sollen als Verunreinigungen zulässig sein.
Damit ebnet die EU- Kommission dem heimlichen Einzug neuer gentechnisch
manipulierter Pflanzen und Tiere den Weg. Bei Einfuhr von Fischen beispielsweise
könnte jeder hundertste Fisch transgen sein. Wer von den Verbrauchern diesen Fisch
erhält, bleibt dem Zufall überlassen.

Noch gefährlicher als die Verunreinigung einzelner Lebensmittel ist der Vorstoß
der EU-Kommission, Gen-Verunreinigungen im Saatgut zu legalisieren. Nach der
derzeitigen Freisetzungsrichtlinie dürfen keine vermehrungsfähigen gentechnisch
veränderten Organismen ohne Genehmigung in die Umwelt gelangen. Jetzt aber soll
das Saatgut mit bis zu 0,7 Prozent durch gentechnisch veränderte Sorten
verunreinigt sein dürfen. Dies bedeutet, dass auf einem Hektar 70 Quadratmeter mit
genveränderten Pflanzen bebaut sein können, ohne dass der Bauer oder die
Verbraucher davon etwas erfahren. Vermehrungsfähiges Material wird ohne jegliche
Kontrolle in die Umwelt gebracht. Rückverfolgbarkeit und Beobachtung dieser neuen
Organismen ist nicht möglich. Im Falle einer Gefährdung sind diese
genmanipulierten Organismen nicht mehr aufzuhalten.

Das Umweltinstitut fordert dazu auf, sich an der von ihm unterstützten
Online-Petition der Zukunftsstiftung Landwirtschaft 'Save our Seeds' für
die Reinhaltung des Saatguts zu beteiligen. Auch das Bundesamt für Naturschutz
(BfN) lehnt die laschen Grenzwerte der EU-Kommission ab. (unsere
Meldung
)

'Um in der Zukunft eine gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft zu
ermöglichen, ist es unerlässlich unsere Felder, Saatgut und Lebensmittel von
Verunreinigungen der Hersteller von Frankensteinfood zu schützen. kommentiert
Harald Nestler vom Vorstand des Umweltinstitut München e.V. 'Wir fordern die EU
und alle verantwortlichen Politiker auf, zu ihrem Versprechen zu stehen und
größtmöglichen Verbraucherschutz und Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahlfreiheit
der Verbraucher darf keine leere Worthülse bleiben.'

Information: Umweltinstitut München e.V., Schwere-Reiter-Str. 35 / 1 b,
80797 München, E-Mail.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


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