Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 04.04.2002

Neues Naturschutzgesetz in Kraft


Berlin (agrar.de) - Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt heute in
Kraft. 'Damit ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen
Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden', sagte
Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Nach vier vergeblichen Anläufen in den
vergangenen Legislaturperioden sei die Novelle ein wichtiger Eckpfeiler der
ökologischen Modernisierung in Deutschland. 'Wir werden unserer Verantwortung für
künftige Generationen nicht gerecht, wenn Naturschutz nur in Schutzgebieten
stattfindet. Deshalb haben wir den Naturschutz aus dem Reservat geholt', so der
Bundesumweltminister.

Mit der Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst.
Der größte Teil der Vorschriften des Naturschutzgesetzes, etwa die Regelungen zur
Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche, sind
Rahmenvorgaben für die Länder. Diese haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr
Landesrecht zu übernehmen. Einige Bestimmungen gelten aber auch unmittelbar, etwa
die auf Bundesebene neu eingeführte Verbandsklage. 'Die Verbandsklage ist ein
wichtiges Instrument, um die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bei der
Gestaltung ihrer Lebensumwelt zu stärken', sagte Trittin. Den Bundesländern sei
ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, das Verbandsklagerecht auch auf Verfahren
und Tatbestände, die im Bundesgesetz nicht geregelt werden konnten, auszudehnen,
betonte der Bundesumweltminister.

Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört auch die Förderung einer natur- und
umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte
'gute fachliche Praxis'. Damit wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch
so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Nährstoffe in Flüsse oder
Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flusstälern keine
Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen werden dürfen und dass eine naturgemäße
Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge angestrebt wird. Außerdem wird
festgeschrieben, das Landwirte den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln
zukünftig dokumentieren müssen. Betriebe, die mehr als acht Hektar bewirtschaften,
müssen eine sogenannte 'schlagbezogene' Dokumentation vorlegen, also für jeden
Acker und jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.

'Insgesamt haben wir damit eine Rundumerneuerung des Naturschutzrechtes
abgeschlossen, die nach 25 Jahren, so alt ist das bisher geltende Recht bereits,
mehr als überfällig war', so der Umweltminister. Jetzt seien die Bundesländer am
Zuge, das neue Gesetz innerhalb einer Frist von drei Jahren in
Landesnaturschutzgesetze umzusetzen.

Während die Umwelt- und Natuschutzverbände die Novelle einhellig begrüßten, hatte
der Bauernverband die Endfassung des Bundesrats-Vermittlungsausschusses als 'nicht
befriedigend' kritisiert. (unsere Meldung).

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de