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@grar.de Aktuell - 31.01.2002
DBV: Vermittlungsergebnis zum Bundesnaturschutzgesetz für Bauern nicht befriedigend
Bonn (agrar.de) - In seiner Sitzung am 30. Januar 2002 hat der
Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat bei der Novelle zum
Bundesnaturschutzgesetz keinen befriedigenden Kompromiß ausgehandelt. Weder die
vom Bundesrat geforderte verpflichtende Ausgleichsregelung sei übernommen worden,
noch seien die Kriterien der guten fachlichen Praxis aus dem Gesetz gestrichen
worden. Allerdings erkenne der Deutsche Bauernverband (DBV) an, dass mit
dem Verweis auf das landwirtschaftliche Fachrecht bei den Dokumentationspflichten
bei Pflanzenschutz und Düngung eine weitere Bürokratisierung vermieden worden sei.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sei aber aus Sicht des Deutschen
Bauernverbandes deshalb nicht befriedigend, weil keine Lanze für einen
kooperativen Naturschutz mit den Landwirten gebrochen worden sei.
Entgegen den Erwartungen der Bundesregierung hatten die Bundesländer die
Festschreibung einer verpflichtenden Ausgleichsregelung gefordert, mit der den
Landwirten alle Auflagen oberhalb der guten fachlichen Praxis auszugleichen seien.
Auch hatte der Bundesrat vorgeschlagen, daß die Novelle keine
naturschutzfachlichen Kriterien der guten fachlichen Praxis enthalten solle,
sondern auf die vorhandenen Kriterien in den Fachgesetzen verweisen solle.
Gemessen daran bleibt der Vermittlungsausschuß weit hinter den Forderungen des
Bundesrates zurück, kritisierte der Deutsche Bauernverband.
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