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@grar.de Aktuell - 23.03.2002

Künast: Weg ist frei für noch bessere Förderung nachhaltiger Landwirtschaft

Ministerin begrüßt Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Modulationsgesetz


Berlin (agrar.de) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast begrüßt, dass
Bundestag und Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum
Modulationsgesetz zugestimmt haben. (unsere Meldung)

'Das Modulationsgesetz ist ein wichtiger Baustein einer zukunftsfähigen, auf
Nachhaltigkeit ausgerichteten Agrarpolitik. Mit der nun möglichen
Mittelumschichtung von der Marktstützung hin zur Förderung der ländlichen Räume
kann eine nachhaltige Landwirtschaft noch zielgerichteter als bisher gefördert
werden', so Künast. Damit werde ein deutliches Zeichen für eine Neuorientierung
der Agrarförderung, für die Stärkung von Natur-, Umwelt- und Tierschutz und für
die Zukunft des ländlichen Raumes gesetzt.

Die Ministerin wies darauf hin, dass der Kompromiss des Vermittlungsausschusses
den Wünschen der Länder in hohem Maße Rechnung getragen habe: Der Bund werde sich
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe mit 80 statt 60 Prozent an der nationalen
Kofinanzierung von Maßnahmen beteiligen, soweit sie aus Modulationsmitteln
finanziert werden. Außerdem werde der Verwaltungsaufwand durch die Herausnahme der
sogenannten kleinen Beihilfen (Stärkekartoffeln, Tabak, Saatgut und Hopfen) aus
der Modulation verringert.

Das Modulationsgesetz sieht vor, ab 1. Januar 2003 die Direktzahlungen der
Europäischen Union im Marktbereich (Tier- und Flächenprämien) um zwei Prozent zu
kürzen. Jedem Betrieb wird aber ein Freibetrag von 10.000 Euro eingeräumt, der von
der Kürzung ausgenommen ist. Die eingesparten Mittel - 2003 voraussichtlich rund
52 Millionen Euro - werden von Bund und Ländern um ca. 30 Millionen Euro
aufgestockt, so dass insgesamt jährlich ein Betrag von ca. 82 Millionen Euro zur
Verfügung steht. Die Mittel sollen vorrangig für umweltfreundliche und
tiergerechte Produktionsverfahren eingesetzt werden. Bund und Länder haben sich
bereits auf Eckpunkte für Maßnahmen verständigt, die mit diesen Mitteln gefördert
werden können. Hilfen soll es geben für umwelt- und tiergerechte
Haltungsverfahren, extensive und umweltfreundliche Produktionsverfahren im
Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung sowie die Verminderung des
Viehbesatzes in Regionen mit hoher Viehdichte. Darüber hinaus erhalten die Länder
die Möglichkeit, die EU-Modulationsmittel auch für geeignete landeseigene
Maßnahmen zu nutzen.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Förderung.

 


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