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@grar.de Aktuell - 12.02.2002

Pflanzenschutzmittel Plantomycin für den Notfall zulassen


Berlin (agrar.de) - Ob im 'Notfall' das Pflanzenschutzmittel Plantomycin zur
Bekämpfung des Feuerbranderregers eingesetzt werden kann, soll die Bundesregierung
nach Ansicht der FDP-Fraktion prüfen. In einem Antrag fordert sie die
Bundesregierung auf darzulegen, inwiefern vor allem Obstbäume ohne den Einsatz von
Plantomycin vor Feuerbrand geschützt werden können. Das berichtet der Pressedienst
des Bundestages.

Aus Sicht der Liberalen stellt eine Entscheidung der Biologischen Bundesanstalt
für Landwirtschaft, den Einsatz von Plantomycin zur Bekämpfung des
Feuerbranderregers bis Ende 2003 zu verbieten (unsere Meldung), für
deutsche Obstbauern eine existenzielle Gefährdung dar.

Vom heimischen Erwerbsobstbau seien bislang nur mit dem Einsatz dieses Präparates
erhebliche Schäden abgewendet worden, so der Antrag der Partei. Zurzeit ist die
Anwendung nur nach Warndienstaufruf durch die Länder erlaubt.

Links zum Thema Obst,
Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


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