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@grar.de Aktuell - 23.01.2002

Plantomycin: Zulassung ruht bis März 2003


Braunschweig (agrar.de) - Das Pflanzenschutzmittel Plantomycin steht für ein
weiteres Jahr Anwendern nicht zur Verfügung: Die Biologische Bundesanstalt für
Land- und Forstwirtschaft (BBA) hat das Ruhen der Zulassung, das zunächst
bis zum 15. März 2002 angeordnet ist, bis zum Ende der Zulassung am 15. März 2003
ausgedehnt. Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin wird in
Apfelplantagen gegen den gefürchteten Feuerbrand eingesetzt. Rückstände von
Streptomycin wurden in Honigproben nachgewiesen, nicht aber in Äpfeln.

Streptomycinrückstände im Honig veranlassten die BBA bereits im vergangenen Jahr,
die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Plantomycin ruhen zu lassen. Das Mittel
wurde eingesetzt gegen den Feuerbrand, einer bakteriellen Krankheit, die die
Pflanzen über die Blüte infiziert. Über die Bienen, die die Obstbaumblüten
bestäuben, gelangte Streptomycin in den Honig.

Die vergangene Saison wurde für Tests genutzt: Gesucht wurden Möglichkeiten, das
Mittel so auszubringen, dass es nicht von Bienen aufgenommen wird. Die Ergebnisse
liegen jetzt vor: Auch bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist
nicht ausgeschlossen, dass die festgelegte obere Grenze für Rückstände
überschritten wird. Diese Rückstandshöchstmenge liegt zurzeit bei 0,02 mg
Streptomycin pro kg Honig. Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie in der
Presseinformation der BBA vom 13. Dezember 2001.

Beim Plantomycin bedeutet das Ruhen der Zulassung, dass auch Restbestände nicht
aufgebraucht werden dürfen, da die Anwendung nur nach Warndienstaufruf durch die
Länder erlaubt ist. Die Bestimmungen, die mit der Zulassung damals erteilt wurden,
sehen strenge Einschränkungen vor, denn schließlich handelt es sich bei dem
Wirkstoff um ein Antibiotikum, mit dem sorgsam umgegangen werden muss.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


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