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@grar.de Aktuell - 01.02.2002

Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet


Berlin/Bonn (agrar.de) - Das auf Grund der Beschlussempfehlung des
Vermittlungsausschuss vom vergangenen Dienstag geänderte Bundesnaturschutzgesetz
hat heute den Bundesrat passiert.

Die Zielbestimmung des Gesetzes orientiert sich an dem in Artikel 20 a des
Grundgesetzes niedergelegten Umweltpflegeprinzip. Erstmals wird Umweltverbänden
ein Klagerecht auch auf Bundesebene eingeräumt. Die Länder werden verpflichtet, 10
Prozent ihrer Flächen für einen Biotopverbund unter Schutz zu stellen. Das
Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft wird neu definiert. Dazu werden
Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft präzisiert. Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals vor, auch
in der Zone bis zu 200 Meilen vor den Küsten Natur- und Vogelschutzgebiete
auszuweisen.

Die großen deutschen Umweltverbände BUND, NABU, WWF und
DNR sehen in der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes einen
herausragenden Erfolg der Umweltbewegung. Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende:
'Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz kann die Natur für heutige und künftige
Generationen besser gesichert werden. Naturschützer und Landwirte, Lerche und
Luchs können sich gemeinsam freuen.' Jetzt seien vor allem die lange zögerlichen
Bundesländer gefordert, die neuen Richtlinien konsequent im Sinne des
Naturschutzes umzusetzen. Die Äußerungen einiger Landespolitiker ließen leider
befürchten, dass sie ihre Blockadehaltung fortsetzen wollten.

NABU-Präsident Jochen Flasbarth hob die künftige Möglichkeit der Verbandsklage auf
Bundesebene sowie die Formulierung klarer Vorgaben für die naturnahe
Landwirtschaft hervor. Wenn die Regelungen zur guten fachlichen Praxis in der
Landwirtschaft noch durch entsprechende Förderprogramme in der Agrarpolitik
unterstützt würden, sei nach Auffassung Flasbarths ein historischer Wendepunk zum
Greifen nahe: 'Wir haben die einmalige Chance, den langjährigen Trend der
Landschaftszerstörung und des Artenschwundes endlich umzukehren.'

Der WWF bewertete die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens
10% der Landesfläche als wichtigen Schritt zum Erhalt der nationalen
Artenvielfalt. 'Bund und Länder sollten jetzt ein Vorbild sein und ihre für die
Biotopentwicklung benötigten Eigentumsflächen kostenlos zur Verfügung stellen',
schlug WWF-Fachbereichsleiter Thomas Neumann vor.

Auch nach Ansicht des DNR unterstütze das neue Bundesnaturschutzgesetz die von der
Bevölkerung gewünschte Agrarwende. 'Der Deutsche Bauernverband muss endlich aus
seiner Schmollecke herauskommen und die Chancen für die Landwirtschaft begreifen',
so DNR-Präsident Hubert Weinzierl.

Der Bauernverband hatte die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses als 'nicht
befriedigend' kritisiert. (unsere Meldung). Ein Antrag der sieben
unionsgeführten Länder, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen, fand im Bundesrat
mit den 31 (von insgesamt 69) Stimmen dieser Länder nicht die erforderliche
Mehrheit.

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