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@grar.de Aktuell - 24.01.2002

DBV: EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus


Berlin (agrar.de) - Mit dem vorgelegten Entwurf einer Umwelthaftungsrichtlinie
will die EU-Kommission ein einheitliches System der Haftung für Schäden an Umwelt
und Artenvielfalt (Biodiversität) etablieren. (unsere Meldung) Damit soll
sichergestellt werden, dass Umweltschäden ausgeglichen werden und diejenigen
vorsichtiger vorgehen, die die Umwelt mit ihren Handlungen gefährden können. Der
Deutsche Bauernverband (DBV) unterstreicht die Notwendigkeit des
Umweltschutzes. Auch Land- und Forstwirtschaft seien durch Umweltschadstoffe
belastet. Ob durch eine Umwelthaftungsrichtlinie Umweltschäden vermieden werden
können, müsse aber sorgfältig geprüft werden.

Inhalt der Richtlinie ist neben einer Definition der Schutzgüter auch eine Liste
von Handlungen, bei denen der Handelnde unabhängig von einem Verschulden haften
soll, wenn diese Handlungen einen Schaden an der Umwelt oder der Artenvielfalt zur
Folge haben. Für alle übrigen Handlungen haftet nur, wer den daraus folgenden
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist ein Verursacher nicht
zu ermitteln oder wurde der Schaden durch höhere Gewalt herbeigeführt, müssen die
Mitgliedstaaten für die Beseitigung aufkommen.

Nach Auffassung des DBV schießt die EU-Kommission bei der verschuldensunabhängigen
Haftung über das Ziel hinaus. Es sei zum Beispiel nicht zu rechtfertigen, dass
Landwirte für Schäden haften müssen, die trotz ordnungsgemäßer Anwendung
zugelassener Pflanzenschutzmittel entstanden seien. Da die Hersteller von
Pflanzenschutzmitteln über die Produkthaftungsrichtlinie umfassend für eine
Haftung herangezogen werden könnten und ein umfängliches staatliches
Zulassungsverfahren unter Einschluss der Umweltprüfungen durchlaufen werden müsse,
sei es nicht erforderlich, auch den Landwirt in die Haftung bei Schäden
einzubeziehen. Der DBV kritisiert auch das Fehlen einer Haftungsbegrenzung in der
Richtlinie. Im Umweltbereich könnten Schäden sehr schnell in Millionenhöhe
steigen, was insbesondere im Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht
tragbar sei. Deshalb werde die EU-Kommission nach Ansicht des DBV auch scheitern,
wenn sie bei der Umsetzung der Richtlinie eine Versicherungspflicht einführen
will.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Godesberger Allee 142-148,
53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205

Links zum Thema Biodiversität.

 


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