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@grar.de Aktuell - 02.11.2001

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft


Berlin (agrar.de) - Die von der Bundesregierung vorgelegte
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (PDF-Datei) ist seit gestern in
Kraft. 'Mit der Verordnung haben wir die Vorschriften für das Recht fürdie
Nutztierhaltung verbessert und neu strukturiert. Das ist ein weiterer Schritt hin
zu mehr Tierschutz in Deutschland,' erklärte Alexander Müller, Staatssekretär im
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) in Berlin. Ab sofort müssen Nutztierhalter über die Haltung Buch
führen und das Wohlbefinden ihrerdies Tiere verstärkt kontrollieren. Für die
Kälberhaltung gelten nun strengere Regeln. Alle geltenden Vorschriften für das
Halten von Nutztieren wurden mit der Verordnung unter einem Dach zusammengeführt.
'Wir werden die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig systematisch um
weitere Tierarten, wie Legehennen und Schweine, ergänzen', so Müller.

Die Halter von Nutztieren sind künftig verpflichtet, Aufzeichnungen über alle
medizinischen Behandlungen dieser Tiere und über Verluste zu führen, sofern
entsprechende Berichte nicht schon auf Grund anderer Rechtsvorschriften (z.B.
Bestandsbuch) zu leisten sind. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre
aufzubewahren. Außerdem legt die Verordnung die Anforderungen an
Haltungseinrichtungen, an die Versorgung sowie an die Kontrolle der Tiere und der
Versorgungseinrichtungen fest.

Für die Kälberhalterhaltung gelten folgende Neuerungen:

- Dem Kalb muss spätestens vom achten Lebenstag an Raufutter oder sonstiges
rohfaserreiches, strukturiertes Futter zur freien Aufnahme angeboten werden,

- dem Saugbedürfnis der Kälber ist ausreichend Rechnung zu tragen und

- den Kälbern muss im Stall ein weicher Liegebereich zur Verfügung stehen.

Mit der Tierschutz-Nutztierverordnung wurde die EG-Richtlinie zum Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere (PDF-Datei) nunmehr vollständig umgesetzt.
Die Verordnung soll künftig systematisch um weitere Tierarten ergänzt werden. Der
Erweiterung um die Regelungen für Legehennen hat der Bundesrat bereits am 19.
Oktober zugestimmt. (unsere Meldung) Damit können die Anforderungen an
die Boden-, Freiland- und Volierenhaltung von Legehennen nach Abschluss des
Notifizierungsverfahrens in die Verordnung aufgenommen werden. Darüber hinaus wird
derzeit ein entsprechender Abschnitt für die Schweinehaltung vorbereitet, der
ebenfalls in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt werden soll.

Informationen rund ums Kalb,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Tierschutz.

 


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