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@grar.de Aktuell - 19.10.2001

Bundesrat beschließt Abschaffung von Legebatterien


Berlin (agrar.de) - In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der
langfristigen Abschaffung der Legebatterien für Hühner zugestimmt. Die
Länderkammer billigte in Berlin eine Tierschutzverordnung von
Verbraucherministerin Renate Künast, wonach die Haltung von Legehennen in so
genannten herkömmlichen Käfigen nur noch bis Ende 2006 zulässig ist.

Die Forderung einzelner Länder, mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation
der Landwirte eine Übergangsregelung bis 2009 zu beschließen, fand keine Mehrheit.
Allerdings billigten die Länder die Verordnung nur mit Änderungen.

Nach der Verordnung soll ab 2012 mit der Käfighaltung von Hennen Schluss sein. Bis
dahin dürfen bestehende Käfigtypen je nach Größe und konkreter Ausgestaltung
unterschiedlich lange weiterhin benutzt werden. Geräumigere Käfige mit
Sitzstangen, Legenest und Scharrbereich, bei denen jede Legehenne mindestens 750
cm² Platz hat ('ausgestaltete Käfige'), können noch bis Ende 2011 betrieben
werden. Für die so genannten herkömmlichen Käfige, bei denen pro Tier eine
Nutzfläche von mindestens 550 cm² vorgesehen ist, bleibt es bei der vom
Verbraucherschutzministerium geplanten Übergangsfrist bis Ende 2006.

Eine weitere Übergangsregelung will der Bundesrat für bereits genutzte alternative
Haltungssysteme einführen, die mindestens den Voraussetzungen für die
Kennzeichnung der Eier als aus Volierenhaltung, Bodenhaltung oder Freilandhaltung
einer Europäischen Verordnung von 1991 entsprechen. Sie sollen bis Ende 2005
betrieben werden dürfen. Käfige, in denen lediglich 450 cm² pro Henne zur
Verfügung stehen, sind nach der Verordnung nur noch bis Ende 2002 zulässig.

Die Verordnung schreibt vor, dass neu in Betrieb genommene
Hennenhaltungseinrichtungen - und nach Ablauf der Übergangsregelungen auch alle
übrigen - detailliert festgelegte Anforderungen zu erfüllen haben. Hier ist der
Bundesrat der Meinung, dass die Verordnung nicht erst für Betriebe ab 350
Legehennen gelten soll. Die Vorgaben seien auch für kleinere Tierhaltungen
erfüllbar. In Zukunft müssen die Haltungseinrichtungen mindestens eine Fläche von
2 Metern mal 1,50 Meter und eine Höhe von mindestens 2 Metern aufweisen. Pro
Quadratmeter dürfen nicht mehr als neun Hennen gehalten werden. Ist die Nutzfläche
auf mehrere Ebenen verteilt, spricht der Bundesrat sich dafür aus, dass pro
Quadratmeter Stallgrundfläche nicht mehr als 18 Legehennen leben dürfen.

Ferner ist der Bundesrat der Auffassung, dass in neuen Haltungseinrichtungen nicht
mehr als 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden sollten. Dies
gewährleiste eine gute Betreuung der Tiere und helfe, bei Panikreaktionen größere
Schäden zu vermeiden. Nach der Verordnung dürfen die Nester zudem nicht aus
Drahtgitter bestehen und eine bestimmte Größe nicht unterschreiten. In Gebäuden,
in denen Hennen gehalten werden, muss Tageslicht einfallen. Von dieser Grundregel
will der Bundesrat Ausnahmen zulassen, wenn insbesondere bei älteren Gebäuden der
Einbau von Fenstern nicht ohne massiven Eingriff an der Gebäudesubstanz möglich
und damit unverhältnismäßig ist. Weitere Vorschriften betreffen die Überwachung,
Fütterung und Pflege von Legehennen. Die Verordnung ermöglicht darüber hinaus,
neue Haltungsformen für Legehennen probeweise einzuführen. Diese Probephase will
der Bundesrat jeweils auf drei Jahre begrenzen.

Zusätzlich hat der Bundesrat zahlreiche Entschließungen gefasst. Danach begrüßt er
die Verordnung, mit der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Jahre 1999 zum Verbot der Legebatteriehaltung Rechnung getragen wird. Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die
EU-Richtlinie in den anderen Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern in
gleicher Weise wie in Deutschland umgesetzt wird. Der Bundesrat befürchtet
ansonsten Nachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft. Darüber hinaus müssten
die Kennzeichnungsvorschriften so geändert werden, dass der Verbraucher erkennen
kann, ob die Eier aus konventioneller Käfighaltung aus dem Ausland oder aus
heimischer Produktion stammen. Der Bundesrat spricht sich ausdrücklich für einen
EU-weiten raschen Ausstieg aus der Käfighaltung und für eine stetige
Weiterentwicklung tier- und umweltgerechter Haltungssysteme aus. Die möglichen
Umweltbelastungen durch die Freilandhaltung sind nach Ansicht des Bundesrates
durch eine geeignete Organisation der Auslaufhaltung vermeidbar.
Beeinträchtigungen zum Beispiel des Grundwassers sollten nicht ausschließlich
durch technische Maßnahmen wie Filteranlagen und Bodenabdichtungssysteme, sondern
auch durch die Festlegung von Bestandsobergrößen in bestimmten Regionen verhindert
werden.

Sollten den Produzenten aus der Verkürzung der Übergangsfrist für ihre
herkömmlichen Käfige Entschädigungsansprüche erwachsen, müssen diese nach
Auffassung des Bundesrates vom Bund finanziert werden. Schließlich bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, alle zwei Jahre über die Auswirkungen der
Verordnung Bericht zu erstatten.

Ministerin Künast muss nun entscheiden, ob sie diese Änderungen übernimmt oder die
Verordnung zurückzieht.

Hennenhaltungsverordnung,
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