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@grar.de Aktuell - 21.09.2001

Ausstieg aus der Käfighaltung: ethisch erforderlich und ökonomisch machbar


Witzenhausen (agrar.de) - Der Ausstieg aus der Käfighaltung ist aus Gründen des
Tierschutzes ethisch dringend erforderlich, ökonomisch und haltungstechnisch
machbar.

So lautet das Ergebnis der aktuellen Studie mit dem Titel:
Machbarkeitsstudie 'Ausstieg aus der Käfighaltung' einer Arbeitsgruppe
aus Wissenschaftlern der Bereiche Tierhaltung und Volkswirtschaft der
Universität Gesamthochschule Kassel und dem Büro für Agrar- und
Regionalentwicklung, Kassel unter der Leitung von Prof. Dr. habil. D. W. Fölsch,
die im Auftrag der hessischen Tierschutzbeauftragten Dr. M. Martin durchgeführt
wurde.

Rechtzeitig zu den Beratungen der Agrarausschüsse des Bundesrates am 24. September
und 01. Oktober über den Entwurf der deutschen Legehennenhaltungsverordnung melden
sich die Wissenschaftler mit ihrer Studie, die die Ansicht von
Tierschutzorganisationen bekräftigt, dass Hühnern mehr Platz zur Verfügung
gestellt werden muss.

Eine Änderung der Hennenhaltungsverordnung wurde notwendig, da das
Bundesverfassungsgericht 1999 die deutsche Hennenhaltungsverordnung von 1987 für
nichtig erklärt hatte, und die EU-Richtlinie zur 'Festlegung von
Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen' (Nr. 41999/74/EG) bis zum Januar
2002 in nationales Recht zu überführen ist.

Mitte Juni 1999 hatten sich die EU-Agrarminister darauf geeinigt, die umstrittene
Batteriehaltung der Hennen zu entschärfen und ab 2012 zu verbieten. (unsere
Meldung
) Die Tiere sollen ab 2003 mehr Platz in ihren Käfigen erhalten,
mindestens 550 statt bislang 450 Quadratzentimeter. Sogenannte 'ausgestaltete
Käfige' sollen einen Kompromiss zwischen der kostengünstigen und hygienischen
Käfighaltung und den tiergerechteren alternativen Haltungsformen darstellen. Denn
Käfigbefürworter und Käfiggegner sind sich einig, dass Legehennen in herkömmlichen
Käfigen ihr angeborenes Verhaltensrepertoire nicht ausleben können.

Nach der EU-Richtlinie zur 'Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von
Legehennen' sind in 11 Jahren dann nur noch Boden- (inclusive Volieren-),
Freilandhaltung oder ausgestaltete Käfige zulässig. Die vorgeschriebene
Grundfläche je Tier beträgt in ausgestalteten Käfigen mindestens 750
Quadratzentimetern. Außerdem müssen Sitzstangen und Nestbauplätze vorhanden sein.
Diese Regelung geht dem Tierschutz nicht weit genug.

Der deutsche Verordnungsentwurf vom April 2001 geht über die
EU-Richtlinie hinaus, indem er ab 2012 auch ein Verbot der ausgestalteten Käfige
vorsieht und die Übergangsfrist für herkömmliche Käfige auf den 1. Januar 2007
verkürzt. Nach 2012 soll es demnach in Deutschland nur noch Boden-, Volieren- und
Freilandhaltung geben. Über den Verordnungsentwurf wird der Bundesrat am 19.
Oktober 2001 entscheiden.

Die Studie der Kasseler Wissenschaftler empfiehlt, die Übergangsfristen für die
herkömmliche Käfighaltung nicht über das Jahr 2006 hinausgehen zu lassen. Die
ausgestalteten Käfige werden als nicht tiergerechtes Haltungssystem eingestuft,
weil in allen Verhaltens- und Funktionsbereichen dauerndes Fehlverhalten erzwungen
wird. Die andauernden Leiden und Schäden widersprechen eindeutig dem
Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Den Autoren erscheint eine deutliche und schnelle Stellungnahme gegen die
ausgestalteten Käfige notwendig, um einer Fehlinvestition der Geflügelhalter sowie
fehlgeleiteter staatlicher Förder- und Forschungsmittel vorzubeugen.

Bundesweit werden rund 90 Prozent der 50 Millionen Hennen in Legebatterien
gehalten. Für Bio-Betriebe ist die reine Käfighaltung von Hühnern bereits seit
August 2000 durch die EU-Verordnung für ökologische Tierhaltung untersagt.

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Thema Tierhaltung und Tierschutz.

 


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