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@grar.de Aktuell - 06.07.1999

Bundesverfassungsgericht erklärt Legebatterien für verfassungswidrig


Karlsruhe/Düsseldorf (agrar.de) - Das Bundesverfassungsgericht verkündete
heute sein Urteil zur Käfighaltung von Legehennen. Danach ist die
Hennenhaltungsverordnung des Bundes von 1987 verfassungswidrig, weil u.a.
die Käfige der Legehennen zu klein sind.

Das Land Nordrhein- Westfalen hatte gegen die Verordnung geklagt. Nach
Auffassung von Landwirtschaftsministerin Höhn verstößt diese Regelung gegen
das Tierschutzgesetz, das eine verhaltensgerechte Unterbringung fordert.

Bundesweit werden rund 90 Prozent der 50 Millionen Hennen in Legebatterien
gehalten. In der Schweiz und Schweden wurde diese Art der Haltung bereits
verboten.

Mitte Juni hatten sich die EU-Agrarminister darauf geeinigt, die umstrittene
Batteriehaltung der Hennen zu entschärfen und ab 2012 zu verbieten. Die
Tiere sollen ab 2003 mehr Platz in ihren Käfigen erhalten (mindestens 550
statt bislang 450 Quadratzentimeter), in 13 Jahren sind dann nur noch Boden-
oder Freilandhaltung oder Käfige zulässig, die jedem Tier eine Grundfläche
von mindestens 750 Quadratzentimetern sowie Sitzstangen und Nestbauplätze
bieten. Diese Regelung geht den Kläger nicht weit genug.

Frau Höhn begrüßte die heutige Entscheidung des BVG: 'Das ist ein wichtiges
Signal und ein Wendepunkt für den Tierschutz und die Verbraucherinnen und
Verbraucher. Endlich werden Lebensmittel produzierende Tiere als mitgeschöpfe
anerkannt.' Die heimische Eierwirtschaft sei nicht bedroht, sie solle das
Unteil als Chance für den Aufbau einer zeitgemäßen, verbraucher- und
tiergerechten Eierproduktion nutzen, so die Ministerin weiter.

Gleichzeitig kündigte sie an, daß die Landesregierung die betroffenen
Tierhalter bei der Umstellung ihrer Betriebe unterstützen werde.

 


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