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@grar.de Aktuell - 27.07.2007

Biowissenschaftler fordern Korrekturen am Gentechnikgesetz


Berlin (agrar.de) - Der Verbund Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin
(VBIO) hat nachdrücklich Korrekturen am vorgelegten Entwurf des Vierten
Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes gefordert. Es steht zu befürchten,
dass im Bereich der Grünen Gentechnik ein weiteres innovatives Forschungsfeld
mit derzeit noch starker deutscher Beteiligung verloren geht. Schon heute
wandern Forschung und Anbau mitsamt ihren hoch qualifizierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ins Ausland ab. Die Ergebnisse der
Gentechnik-Forschung in Deutschland kommen so zunehmend den Ländern zugute, in
denen weniger restriktive Regelungen für transgene Produkte gelten.

Eine der Absichten des Gesetzgebers war es, das deutsche Gentechnikrecht so
auszugestalten, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland
befördert werden. 'Wir hegen jedoch große Zweifel ob die vorgelegten Entwürfe
diesem Ziel gerecht werden', so Prof. Rudi Balling, Präsident des VBIO. Gerade
in Zeiten, in denen von der Wissenschaft erwartet wird, dass sie ihre Ergebnisse
auch praktisch und gewinnbringend umsetzt ('Tanslation'), wird die Behinderung
der Anwendung zwangsläufig negativ auf die Wissenschaft rückwirken. 'Insofern' -
so Balling weiter - 'können wir auch die Einschätzung der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, bei den vorgeschlagenen
Änderungen handele es sich um einen 'guten Kompromiss', nicht nachvollziehen'.

Die Kritik im Einzelnen:

Die Novellierung des Gesetzes wurde entgegen zwischenzeitlicher Ankündigungen
nicht dazu genutzt, das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit aufzunehmen,
ohne zugleich die Forschung der Wissenschaftler zu behindern.

Es wurde die Chance versäumt, Rechtssicherheit zu schaffen und praktikable
Schwellenwerte festzulegen, die den Wissenschaftlern auch weiterhin die
Erforschung transgener Pflanzen ermöglicht.

Von der gesamtschuldnerischen Haftung sind gerade Wissenschaftler stark
betroffen. Sie haften für Auskreuzungen aus geprüften und genehmigten
Freisetzungsexperimenten bei der Entwicklung gentechnisch veränderter Sorten.
Dadurch wird die Forschung massiv behindert, zumal die Deckungsvorsorge durch
Forschungsinstitutionen ausgeschlossen ist.

Die vorgesehenen Änderungen stellen nicht sicher, dass eine Abgabe von nicht zum
Verkehr zugelassenen Lebensmitteln an Dritte zu Forschungszwecken auch wirklich
erlaubt ist. Die betroffenen Wissenschaftler werden auch weiterhin durch
Strafandrohung an ihrer Forschung gehindert.

Die Festschreibung des Abstandes auf 150 bzw. 300 (Ökolandbau) Meter wird den
Anbau von GVO-Mais an vielen Stellen unmöglich machen - mit den skizzierten
negativen Folgen für die Wissenschaft.

Links zum Thema Biotechnologie,
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