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@grar.de Aktuell - 26.06.2007

BÖLW: Honig und Bienen ohne Schutz vor Gentechnik.


Berlin (agrar.de) - Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch
Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein. Der
Verwaltungsgerichtshof München bestätigt mit seinem Eilentscheid zwar, dass
Lebensmittel, die MON 810 enthalten, nicht zugelassen sind. Zugleich ist er aber
der Auffassung, dass dies für Honig nicht gilt. 'Es ist nicht nachvollziehbar,
warum Honig einen Sonderstatus haben soll', so der betroffene Imker Bablok, der
zuvor vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht bekam.

Imkermeister Radetzki vom Bündnis zum Schutz der Bienen: 'Warum sollen
Honigkunden und Imker die Verunreinigung von Honig hinnehmen, obwohl weder eine
spezielle Risikoprüfung durchgeführt wurde, noch eine entsprechende Zulassung
vorliegt? Konzerne wie Monsanto werden das als Freibrief auffassen, ihre
risikoreichen Produkte ohne Rücksicht auf die gentechnikfreie Landwirtschaft in
Verkehr zu bringen.' Gerade erst hatte die Bundesregierung nach Anfrage durch
die FDP bestätigt, dass sie tatsächlich Risiken beim Anbau von GVO-Mais sieht.

Als skandalös wertet Peter Röhrig, Gentechnikexperte des BÖLW, die
Einschätzung des Gerichts, das erklärte, ein Imker könne bei
Absatzschwierigkeiten keine Haftungsansprüche geltend machen. Diese seien
lediglich auf subjektive Erwartungen der Verbraucher zurückzuführen. Auch gäben
die Entwürfe der guten fachlichen Praxis, die derzeit von Horst Seehofer
erarbeitet werden, keine Regeln zum Schutz der Imker vor. 'Aus dem Bescheid der
Richter folgt, dass der Landwirtschaftsminister zwar Wahlfreiheit und gute
Haftungsregeln verspricht, aber praktisch nichts unternimmt um sie umzusetzen',
so Peter Röhrig.

Links zum Thema Biotechnologie und Bienen,
Links zum Thema Verbände.


 


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