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@grar.de Aktuell - 26.06.2007

AbL: Gentechnikgesetz muss ein Schutzgesetz für gentechnikfreie Landwirtschaft sein


Berlin/Hamm (agrar.de) - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL) fordert CDU/CSU und SPD auf, sich bei ihren aktuellen
Verhandlungen zum Gentechnikgesetz konsequent am gesetzlichen Auftrag zum Schutz
vor Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen zu orientieren. 'So
stark der Druck der Gentechnikindustrie auch sein mag, es gibt kein Recht auf
Verschmutzung unserer Felder mit gentechnisch veränderten Organismen, sondern es
gibt in der EU den Rechtsanspruch, vor Kontaminationen geschützt zu werden.
Dieser Schutzauftrag ist unteilbar. Minister Seehofer und die Fraktionen von SPD
und Union haben ihn konsequent durchzusetzen', wendet sich der AbL-Vorsitzende
Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf an die Verhandlungspartner der Berliner
Koalition.

'Der geplante Mindestabstand, den Gentechnikmais-Anbauer von konventionellen und
ökologischen Feldern einzuhalten haben, ist mit 150 Metern bei weitem nicht
ausreichend, um Kontaminationen auszuschließen', stellt der AbL-Vorsitzende
fest. 'Wenn schon der Gentechnik-Konzern Monsanto in seine Anbauverträge 300
Meter Mindestabstand zu ökologischen Feldern vorgeschrieben hat, gibt es auch
für die Koalition gute Gründe, nicht auch noch unter diesem Wert
zurückzubleiben', so Graefe zu Baringdorf.

Auch zum geplanten Haftungsrecht appelliert die AbL an die Koalition, dem
Schutzanspruch zu folgen. 'Das Haftungsrecht kann lasche Abstandsregeln nicht
heilen. Wir wollen nicht das Geld der Gentechnik-Industrie, sondern sie sollen
uns vom Acker bleiben mit ihren Kreationen. Aber wenn es einen Schaden gibt,
kann es nicht sein, dass dann diejenigen, die ihn nicht zu verantworten haben,
auch noch dafür zahlen sollen', sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der
AbL. 'Es ist vollkommen praxisfremd, wenn die Koalition einen Schaden erst ab
dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent Verunreinigung anerkennen will.
Die betroffenen konventionellen oder ökologischen Betriebe haben schon weit
darunter wirtschaftliche Einbußen zu erleiden, weil die aufbereitenden
Unternehmen aus zwingenden verfahrenstechnischen Gründen einen großen
Sicherheitspuffer vorsehen müssen, um auch bei allen Vorsichtsmaßnahmen unter
0,9 zu bleiben. Diesen Sicherheitspuffer muss die Koalition im Haftungsrecht
berücksichtigen, damit nicht das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt wird.
Dafür ist kein juristischer Rückgriff auf zivilrechtliche Verträge notwendig, es
reicht ein Blick in die Praxis', so Janßen.

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