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@grar.de Aktuell - 13.06.2007

BÖLW: Beschlüsse zur neuen EU-Öko-Verordnung bergen Risiken

Verbandsware: Garant für echtes Bio


Berlin (agrar.de) - Als unterm Strich enttäuschend beurteilt Felix Prinz zu
Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW), die neue, gestern vom EU-Agrarministerrat beschlossene
EU-Öko-Verordnung: 'Nach anderthalb Jahren zäher Verhandlungen wurden nur wenige
Verbesserungen erreicht, dafür enthält die neue Verordnung ein paar
schwerwiegende Fehler', so Löwenstein.

Er greift insbesondere die Regelung an, nach der bei Nichtverfügbarkeit in
Bio-Qualität chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stoffe, die mit
Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, eingesetzt
werden dürfen. 'Der Verzicht auf solche Stoffe bildet einen Grundpfeiler der
ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Sollte es eines Tages tatsächlich zur
Aufnahme solcher Stoffe in die Anhänge der Vorordnung kommen, wäre nur noch
Verbandsware, die solche Ausnahmeregelungen weiter kategorisch ausschließt, ein
Garant für echte Bio-Qualität. Die im BÖLW organisierten Verbände werden ihre
strengen Richtlinien konsequent weiter entwickeln.'

Positiv wertet der BÖLW, dass künftig auch Fischzucht und Weinherstellung mit
der Verordnung geregelt werden. Bei Öko-Wein war bisher nur die Verwendung von
Öko-Trauben vorgeschrieben, ohne dass der Keltereiprozess geregelt war. Auch die
Außer-Haus-Verpflegung findet stärker als bisher Berücksichtigung.

Allerdings könne die neue Öko-Verordnung erst dann abschließend beurteilt
werden, wenn die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen erlassen sind. Auf
deren Ausgestaltung müsse deshalb jetzt besonderes Augenmerk gelenkt werden.

Die Debatte über einen eigenen Grenzwert für Bio-Produkte bei gentechnischen
Verunreinigungen führt nach Löwenstein am Kern der Problematik vorbei: 'Es geht
ohnehin nicht darum, durch einen Sondergrenzwert die Schäfchen des Ökolandbaus
aufs Trockene zu bringen. Der Anspruch, weiterhin und auf Dauer ohne Gentechnik
wirtschaften zu können, muss für die gesamte Landwirtschaft gelten.'

Der eigentliche Skandal bestehe darin, dass die Bundesregierung den
Kennzeichnungs-Grenzwert von 0,9 Prozent missbrauchen wolle. Dieser sei nur für
den Fall gedacht, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Kontaminationen
kommt. Bundesminister Seehofer aber wolle ihn zu einer allgemeinen
Verschmutzungslizenz und zu einem Ausschlusswert für die Haftung der
Verschmutzer machen. 'Dagegen werden wir uns mit allen Kräften wehren, denn
dadurch würde das Ende der Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte
eingeläutet', kündigt Löwenstein an.

Links zum Thema Bio-Landbau und Lebensmittel,
Links zum Thema Verbände.


 


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