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@grar.de Aktuell - 12.06.2007

Rheinland-Pfalz reicht Klage gegen Hennenhaltung beim BVG ein


Mainz (agrar.de) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird noch
im Juni beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage zur Normenkontrolle
gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Hennenhaltung) einreichen. Der
Ministerrat hat heute den diesbezüglichen Bericht von Umweltministerin Margit
Conrad entgegen genommen.

Das Normenkontrollverfahren richtet sich gegen die Haltung von Legehennen in
Käfigen. Damit wird der Ministerratsbeschluss vom 21. November 2006 umgesetzt.
Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad sind vom Erfolg
der Klage überzeugt. Die Klageschrift wurde von Prof. Dr. Josef Ruthig (Johannes
Gutenberg-Universität Mainz) in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium der Justiz erarbeitet;
Ruthig ist bevollmächtigter Prozessvertreter.

Die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgesehene Kleingruppenhaltung
verstößt nach Auffassung der Umweltministerin gegen das Tierschutzgesetz, da sie
pro Tier nur wenig mehr Platz als ein DIN A-4-Blatt biete. Die ausgestalteten
Käfige erlaubten kein artgerechtes Verhalten. Mit dem bloßen Verweis auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit würden wirtschaftliche Interessen der
Tierhalter einseitig bevorzugt und die Belange des Tierschutzes nicht
ausreichend in die Abwägung miteinbezogen.

In den Kleingruppenkäfigen haben die Tiere aufgrund der räumlichen Enge und der
Ausstattung der Käfige keine Möglichkeit ihre angeborenen, arteigenen
Verhaltensweisen zu leben; dazu gehört z.B. das genetisch fixierte Picken und
Scharren oder das zur Gefiederpflege wichtige Sandbaden. Nestgrößen von 90
Quadratzentimeter pro Tier erlauben auch keine artgerechte, ungestörte Eiablage,
die Höhe von 60 Zentimetern macht kein "Aufbaumen" geschweige denn Flattern
möglich. Diese Grundanforderung an eine artgerechte Haltung hatte bereits das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1999 festgestellt.

Mit der im Jahr 2001 getroffenen Entscheidung, die Käfighaltung bis Ende 2006
abzuschaffen, seien für Tierhalter und Geflügelwirtschaft verlässliche
Rahmenbedingungen gesetzt worden, betonen Beck und Conrad. Die im April dieses
Jahres beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen bedeuteten nicht nur, dass
bis Ende 2020 gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde, sondern auch, dass
diejenigen Geflügelhalter bestraft werden, die sich auf das ursprünglich für
Ende 2006 vorgesehene Verbot der Käfighaltung eingestellt und investiert haben.
Die Verordnung begünstige die Altunternehmer, die auf die konventionelle
Käfighaltung gesetzt haben in ungerechtfertigter Weise.

Außerdem macht die Klageschrift verfahrungsrechtliche Mängel beim Zustandekommen
der Legehennenhaltungsverordnung geltend.

Links zum Thema Tierschutz.


 


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