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@grar.de Aktuell - 12.06.2007

EU-Agrarminister beschließen neue EU-Ökoverordnung

Bioland zieht nach 18 Monaten Verhandlung gemischte Bilanz


Brüssel/Mainz (agrar.de) - Nach der Verabschiedung einer neuen EU-Ökoverordnung
auf dem heutigen EU-Agrarrat zieht der Anbauverband Bioland eine
gemischte Bilanz.

Zwar sei das grundsätzliche Bemühen der Europäischen Kommission und der
EU-Agrarminister anzuerkennen, die bestehenden Regelungen transparenter zu
gestalten. 'Mit der neuen Verordnung werden jedoch Erfahrungen und juristische
Praxis mit der seit 15 Jahren bestehenden Verordnung 2092/91 für zum Teil
zweifelhafte Prinzipien und Kriterien geopfert', kritisiert Thomas Dosch,
Bioland-Präsident. Zudem behalte sich die EU-Kommission vor, praktisch jeden
Aspekt der Verordnung 'flexibilisieren' zu dürfen, d.h. Mitgliedstaaten zu
gestatten, die Verordnung in einzelnen Regelungsbereichen aufzuweichen, während
strengere einzelstaatliche Vorschriften im Sinne eines gemeinsamen europäischen
Marktes ausgeschlossen sind. Sollten diese Ausnahmemöglichkeiten großzügig und
ohne die nötige Transparenz genutzt werden, drohen Wettbewerbsverzerrung und
Verbrauchertäuschung.

Nach der Verabschiedung der neuen EU-Ökoverordnung muss die Kommission noch
konkrete Durchführungsbestimmungen festlegen. Dabei gilt es, die Anhänge der
bisherigen EU-Verordnung in die neuen Regelungen so zu integrieren, dass es zu
keiner weiteren Aufweichung staatlicher Mindeststandards und Kontrollregelungen
kommt.

Positiv aus Sicht des privatrechtlich organisierten ökologischen Landbaus sei
es, so Thomas Dosch, dass ein Bioverband auch in Zukunft mit eigenen strengeren
Richtlinien und entsprechenden Qualitätszeichen am Markt aktiv sein kann. Darum
wurden 18 Monate lang harte Verhandlungen mit der Kommission geführt. Nun ist
sichergestellt, dass individuelle Verbraucherpräferenzen für qualitativ
hochwertige Bioprodukte weiter bedient werden können und der Biolandbau
insgesamt konsequent weiter entwickelt wird.

Die neue EG-Öko-Verordnung gestattet die Verwendung von gentechnisch
hergestellten Lebensmittelzusatzstoffen in Bioprodukten, wenn diese nicht mehr
in gentechnisch unveränderter Form verfügbar sind. Bioland-Betriebe und
-Verarbeiter werden auch in Zukunft hiervon keinen Gebrauch machen.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Verbände.


 


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