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@grar.de Aktuell - 01.06.2007

Nordrhein-Westfalen: Weniger Agrar-Prämienanträge


Bonn (agrar.de) - 49.597 Antragsteller haben bis zum 15. Mai einen Antrag im
Rahmen der EU-Agrarprämien bei der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
abgegeben. Das sind 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Dieser Wert liegt leicht über dem Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen
Betriebe, der zuletzt 3,1 Prozent pro Jahr betrug. Die meisten Anträge wurden
mit 4.093 im Kreis Steinfurt eingereicht, Schlusslicht ist der
Rheinisch-Bergische Kreis mit 479 Anträgen. Hier war auch der Rückgang gegenüber
dem Vorjahr mit 1,6 Prozent am geringsten. Den stärksten Rückgang gab es mit 5,3
Prozent im Gebiet des Märkischen Kreises und des Ennepe-Ruhr Kreises.

2005 war die Zahl der Anträge auf EU-Prämien mit einem Schlag um mehr als 11.000
gestiegen, weil durch die geänderte Agrarpolitik der EU erstmals auch
Hobbylandwirte, zum Beispiel Pferdehalter, antragsberechtigt geworden waren,
sofern sie mehr als 300 Quadratmeter Land bewirtschaften. Den Rückgang der
Anträge führt die Landwirtschaftskammer auch darauf zurück, dass sich auch diese
Antragsteller für eine vergleichsweise geringe Prämie dem hohen
Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung und den von der EU vorgeschriebenen
umfangreichen Kontrollen im Betrieb stellen müssen.

Mit der seit 2005 geltenden EU-Agrarreform werden Prämien nicht mehr für eine
bestimmte Menge an Produktionseinheiten, zum Beispiel Anbau von Getreide oder
Haltung von Mastbullen, gezahlt, sondern für die gesamte beihilfefähige Fläche
eines Betriebes, unabhängig von der Produktionsrichtung. Damit soll erreicht
werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU international
wettbewerbsfähig bleiben und ihre besonderen Leistungen in der Landschaftspflege
honoriert werden, ohne dass Überschüsse produziert werden. Landwirte beklagen
insbesondere, dass der von der Politik mit der Einführung dieser Agrarreform
versprochene Bürokratieabbau bisher ausgeblieben ist und stattdessen die Zahl
der Formulare und der zu beachtenden Vorschriften deutlich gestiegen ist. Auch
der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der Agrarreform ist beachtlich. So
wurde nicht nur das Förderungssystem komplett umgestellt, sondern zeitgleich ein
vollständig neues luftbildgestütztes Verfahren vom Nachweis der Flächen
eingeführt.

Seit dem vergangenen Jahr schreibt die EU vor, dass die Mitarbeiter der
Landwirtschaftskammer und der übrigen beteiligten Behörden bei allen Kontrollen
auf dem Bauernhof grundsätzlich zu zweit arbeiten müssen, was den
Personalaufwand erheblich steigert.

Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.


 


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