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@grar.de Aktuell - 25.05.2007

BVL: Genveränderte 'Amflora'-Kartoffeln dürfen freigesetzt werden


Berlin (lme) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat heute den Antrag des Unternehmens BASF Plant Science auf
Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln der Sorte 'Amflora' unter
Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den
Gemeinden Zepkow und Bütow
(Mecklenburg-Vorpommern) sowie in Perleberg (Brandenburg). Die Flächen umfassen
insgesamt rund 155 Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2007 und 2008 maximal
45.000 Knollen pro Hektar und Jahr freisetzen. Die gentechnische Veränderung
bewirkt eine für die industrielle Nutzung der Kartoffel günstigere
Stärkezusammensetzung.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf
die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um
eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der
Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und Äckern mit nicht gentechnisch
veränderten Kartoffeln zehn Meter Abstand halten. Das gentechnisch veränderte
Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Die Freisetzungsflächen sind nach der
Ernte auf gentechnisch veränderte Kartoffeln abzusuchen und müssen im Jahr nach
Beendigung der Freisetzung auf nachgewachsene Kartoffeln abgesucht werden.
Werden bei dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte Kartoffeln angetroffen,
so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

Die aus der Freisetzung gewonnenen Kartoffeln dürfen nicht in den Verkehr
gebracht werden. Der Europäischen Union liegen aber Anträge zum Inverkehrbringen
für gentechnisch veränderte 'Amflora-Kartoffeln' für industrielle Zwecke sowie
als Lebensmittel und Futtermittel vor, durch deren Genehmigung ein Anbau der
Knollen zu kommerziellen Zwecken ermöglicht würde. Eine Entscheidung über diese
Anträge wurde noch nicht getroffen. Sollte die Europäische Union diese Anträge
genehmigen, wäre damit auch das Inverkehrbringen der aus der Freisetzung
stammenden 'Amflora-Kartoffeln' möglich.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.200 Einwendungen wurden bei
der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im
Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden
Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für
Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden
Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums,
der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen.
Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche
Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützt.

Links zum Thema Biotechnologie.


 


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