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@grar.de Aktuell - 12.01.2007

DBV: Zahlungsansprüche stehen den wirtschaftenden Landwirten zu

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zu Zahlungsansprüchen


Berlin (agrar.de) - Das Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Zahlungsansprüche
eindeutig dem wirtschaftenden Betrieb zustehen, hat der Generalsekretär des
Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, als Erfolg der
berufsständischen Argumentation und notwendige abschließende Klärung begrüßt. In
dem seit fast drei Jahre lang geführten Rechtsstreit hat der Bauernverband
wiederholt die Position vertreten, dass die mit der EU-Agrarreform 2003
eingeführten Zahlungsansprüche eindeutig dem Bewirtschafter der Flächen im Jahre
2005 zustehen. Das traditionell gute Verhältnis zwischen Pächtern und
Verpächtern dürfe dadurch aber nicht belastet werden. Nach Einschätzung des
Bundesgerichtshofes geben weder die EU-rechtlichen Regelungen zur Reform noch
die nationalen Umsetzungsvorschriften vor, dass Zahlungsansprüche das Verhältnis
von Verpächter und Bewirtschafter berühren. Wichtig sei, dass die Pachtsache in
einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden muss, damit auch in einem
neuen Pachtverhäl tnis der Cross-Compliance-pflichtige Direktausgleich gewährt
werden kann.

Für den Bundesgerichtshof war entscheidend, dass es sich bei den
Zahlungsansprüchen infolge der Entkopplung um eine Beihilfe zur Verbesserung der
Einkommensverhältnisse des wirtschaftenden Landwirts handelt. Der
Direktausgleich greife weder in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit
noch in das Eigentum ein. Auch nach diesem Urteil bleibt zu beachten, dass
einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Verpächtern und Pächtern zu den
Zahlungsansprüchen davon grundsätzlich nicht berührt werden, betonte Born.
Notwendig sei jedoch, die Beachtung der Einschränkungen zur Übertragbarkeit von
Zahlungsansprüchen nach dem EU-Recht. Der DBV und seine Landesbauernverbände
böten ihren Mitgliedern auf Wunsch Unterstützung bei der Ausgestaltung
sachgerechter einzelvertraglicher Vereinbarungen an.

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