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@grar.de Aktuell - 20.12.2006

Bioland: Unterschied zwischen EU-Bio und privatrechtlichen Bio-Standards wird größer

EU-Agrarminister einigen sich auf neue EU-Ökoverordnung Deutsches Biosiegel auf der Abschussliste


Mainz/Brüssel (agrar.de) - Nach harten Verhandlungen und Auseinandersetzungen
zwischen EU-Agrarkommission, EU-Agrarministern und europäischen
Bioorganisationen hat sich gestern der EU-Agrarministerrat auf eine neue
EU-Ökoverordnung verständigt. Dabei ist es den Bioorganisationen gelungen
durchzusetzen, dass privatrechtliche Standards auch in Zukunft strenger gefasst
sein können, als staatliche Mindestvorgaben. Gleichzeitig konnte, so Thomas
Dosch, Präsident von Bioland und Vorstand der IFOAM-EU-Gruppe, dem
Dachverband von 330 europäischen Bioorganisationen, nach zähem Ringen der
Angriff der EU-Kommission auf die Markenrechte und Qualitätszeichen der
Bioverbände abgewehrt werden. Verbände wie z.B. Bioland, Demeter und Naturland
können weiterhin nach eigenen Biostandards arbeiten, dies Verbrauchern deutlich
kommunizieren und damit weiterhin verlässliche Orientierung bieten.

Staatliche Standards werden durch die neuen Beschlüsse zur EU-Ökoverordnung
zugunsten des internationalen Handels verwässert und staatliche Kontrollen
weniger streng gefasst. 'Die neuen staatlichen Regelungen sind ein Rückschritt
und bieten weniger Verbrauchersicherheit. Nach guten Verhandlungsfortschritten
haben die Agrarminister in der Etappe abgebrochen und wichtige Hausaufgaben
nicht erledigt. Auf privatrechtlichen Organisationen liegt jetzt die
Verantwortung, Biolandbau konsequent weiter zu entwickeln und das Vertrauen der
Konsumenten in hochwertige Bioprodukte zu sichern', so Dosch.

Während die neuen EU-Regelungen ab 2009 eine obligatorische Kennzeichnung aller
Bioprodukte mit dem staatlichen EU-Logo vorsehen, ist die Verwendung privater
Qualitätszeichen weiter gesichert. Allerdings wird mit dem EU-Logo das deutsche
Biosiegel und damit ein Symbol der rot-grünen Agrarwende auf die 'Abschussliste'
gesetzt.
Zum Januar 2007 werden nun neue Regelungen für den Import von Bioerzeugnissen
aus Drittstaaten und ab Januar 2009 die gesamte revidierte EU-Regelung in Kraft
treten. Die Anhörung des EU-Parlamentes zum Gesetzgebungsverfahren, die für März
2007 vorgesehen ist, wird mit dem gestrigen Beschluss zur Formalie, die kaum
noch Einfluss auf die Gesamtregelungen haben wird.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Verbände.


 


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