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@grar.de Aktuell - 25.10.2006

Experten diskutieren Regeln zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen


Berlin (agrar.de) - Experten weisen den Regeln der 'guten fachlichen Praxis'
beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine hohe Bedeutung zu.
Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag deutlich.

Dabei wurden Fragen zur Bürokratiebelastung der Landwirte, sowie zu vorhandenen
Innovationshemmnissen bei der Einführung der Grünen Gentechnik erörtert.
Hauptstreitpunkt jedoch waren, so der Pressedienst des Bundestages, Regelungen
zum Mindestabstand zwischen GVO-Feldern und Feldern mit gentechnisch nicht
veränderten Pflanzen ebenso wie die sich durch eventuelle Auskreuzung ergebenden
Haftungsregelungen.

Die Gentechnikindustrie, so forderte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW), müsse sich klaren Regelungen unterwerfen. Ziel dieser Regelungen müsse
es sein, die Kontamination nicht nur zu begrenzen, sondern zu vermeiden.

Nur so könne man die Wahlfreiheit für Verbraucher und Produzenten garantieren.
Dazu benötige man klare Haftungsregelungen ebenso wie eine Verdreifachung des
Mindestabstandes von 150 Metern. Der Deutsche Bauernbund (DBB) hat ebenfalls
große Probleme mit dem GVO-Anbau.

Es gebe wirtschaftliche, rechtliche und auch ethisch-moralische Bedenken. Neben
dem zu erwartenden Arbeitsplatzabbau und den unklaren Haftungsregelungen bereite
die Einflussnahme auf die Schöpfung Sorgen. 'Wir sollten', so DBB-Präsident
Kurt-Henning Klamroth, 'dem lieben Gott nicht zu sehr ins Handwerk pfuschen.'

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) steht der Grünen Gentechnik hingegen
'neutral' gegenüber. Die Frage, ob man Gentechnik wolle oder nicht stelle sich
ohnehin nicht mehr, da sie längst ein wichtiger Faktor in der Landwirtschaft
sei. Es gehe nun um die Art und Weise des Miteinanders. Man begrüße daher die
Absicht der Bundesregierung, Regeln zur guten fachlichen Anbaupraxis als
Voraussetzung für Koexistenz und Wahlfreiheit festzulegen. Aus Sicht des DRV
bildet der 150 Meter Isolationsabstand dabei eine akzeptabel Basis für die
Regelung der Haftungsfragen.

Greenpeace hingegen forderte den Stopp der Freisetzung von genveränderten
Pflanzen. Die Bio-Branche boome und schaffe im Gegensatz zur Agro-Gentechnik
Arbeitsplätze. Der Staat sei gefordert, und müsse nun Koexistenz- und
Haftungsregelungen festlegen. Der vorgeschlagene Abstand von 150 Meter zwischen
den Feldern sei dazu allerdings ungeeignet. Damit, so Greenpeace, komme es
garantiert zu Kontaminationen. Auch Professor Ulrich Heink von der TU Berlin
sieht den Isolationsabstand von 150 Metern als 'nicht ausreichend' an. Er müsse
'deutlich' darüber liegen. Heink forderte außerdem, dass die Nichtbeachtung der
guten fachlichen Praxis beim GVO-Anbau als Ordnungswidrigkeit angesehen werde
und weitere Rechtsfolgen auslöse.

Jens A. Katzek, Geschäftsführer der Bio Mitteldeutschland GmbH, kritisierte den
Verlauf der Debatte um den Einsatz der Grünen Gentechnik. Im Interesse einer
Koexistenz sollte man tolerant gegenüber dem Anderen sein.
Diese Toleranz vermisse er in der Diskussion. Gegner der Gentechnik würden immer
wieder Probleme 'aufblähen', um die Grüne Gentechnik in Misskredit zu bringen,
anstatt auf ein reibungsloses und gleichberechtigtes Nebeneinader hinzuarbeiten.
In diesem Zusammenhang kritisierte Katzek auch den Mindestabstand von 150 Meter.
Dieser sei ein unrealistischer Wert, der etwa fünffach über dem liege, der zur
Einhaltung des EU-Schwellenwertes notwendig sei.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Thema Biotechnologie.


 


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