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@grar.de Aktuell - 25.10.2006

DBV: Düngemittelverordnung muss Bodenschutz sicherstellen

Verband: Verpflichtende Gütesicherung für organische Siedlungsabfälle erforderlich


Berlin (agrar.de) - Die im Rahmen der Düngemittelverordnung zugelassenen
Düngemittel, Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate sowie deren Ausgangsstoffe
müssen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, forderte der Deutsche
Bauernverband (DBV) anlässlich der verbotenen Entsorgung der Chemikalie
PFT auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Um sicherzustellen, dass nur
Bodenhilfsstoffe, Klärschlämme und Bioabfälle auf landwirtschaftliche Flächen
gelangen, die die strengen gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllen, seien
die Kontrollen deutlich auszuweiten und eine Gütesicherung für alle landbaulich
verwerteten organischen Abfälle verpflichtend einzuführen. Diese müsse sowohl
für die Einzelkomponenten als auch für Gemische von organischen
Siedlungsabfällen etwa in Form von Bodenhilfsstoffen gelten, erklärte der DBV.

Im Sinne eines nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutzes müsse ausgeschlossen
werden, dass Substanzen mit unkalkulierbarem Risiko unkontrolliert auf
landwirtschaftliche Flächen gelangten. Bereits im Jahr 2001 hat das
DBV-Präsidium erklärt, dass eine Kreislaufwirtschaft mit Klärschlämmen und
Komposten verboten gehöre, wenn die Unbedenklichkeit der landbaulichen
Verwertung nicht garantiert werde. Der DBV fordert erneut die Politik auf, eine
lückenlose Kontrolle aller Bioabfälle und Klärschlämme durch strengste
Qualitätsanforderungen für einen nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutz zu
gewährleisten. Eine strenge Überprüfung der im Rahmen der Düngemittelverordnung
zugelassenen Ausgangsstoffe für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe und
Kultursubstrate sei somit notwendig, stellt der DBV fest. Sofern einzelne Stoffe
nicht den Anforderungen entsprechen würden, seien diese aus der Positivliste der
zugelassenen Düngemittel bzw. Ausgangsstoffe für Düngemittel zu streichen.

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