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@grar.de Aktuell - 24.10.2006

DBV: Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher ist sicherzustellen

Verband zur Bundestagsanhörung über Grüne Gentechnik


Berlin (agrar.de) - Die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher ist das
zentrale Anliegen der 'guten fachlichen Praxis' beim Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. Dazu muss die Koexistenz aller
Anbauformen - also das Miteinander des Landbaus mit und ohne Einsatz der Grünen
Gentechnik – sichergestellt werden. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband
(DBV) in einer Stellungnahme anlässlich der am 25. Oktober 2006
stattfindenden Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Die völlig
praxisfremden Regelungen zur Haftung des jetzigen Gentechnikgesetzes seien so zu
verändern, dass sie für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen
und für diejenigen, die auf solche Pflanzen verzichten, sowie für die
Versicherungswirtschaft kalkulierbar sind. Wer die gute fachliche Praxis
einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden, forderte der DBV.
Ebenso müsse der Landwirt, der keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbaut,
bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt werden.
Verbleibende Restrisiken jenseits der verschuldensabhängigen Haftung müssten
deshalb durch einen Haftungsfonds abgedeckt werden, der vor allem von den Saat-
und Pflanzgut liefernden Unternehmen wie auch von den Landwirten, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werde.

Der DBV fordert in seiner Stellungnahme, umgehend in der EU beim Saatgut einen
Schwellenwert in Höhe von etwa 0,1 Prozent festzulegen. Aus Gründen der
Einfachheit plädiert der DBV für einen Grenzwert für konventionelles Saatgut und
Saatgut für den ökologischen Anbau. Nur so lasse sich künftig auch weiterhin
problemlos Saatgut für den ökologischen Anbau erzeugen. Zudem ermögliche der
niedrige Saatgutschwellenwert Sicherheitsabstände in der Landwirtschaft, die
unter den in Deutschland vorhandenen Strukturen tatsächlich einzuhalten seien.

Für den DBV ist es zwingend notwendig, dass in Deutschland eine
wissenschaftliche und praktische Forschungsgrundlage zu den Regelungen für die
Koexistenz geschaffen werde. Dabei müssten in einem gezielten Anbau unter
Einbeziehung aller betroffenen Kreise die Fragen der Koexistenz untersucht
werden, um sicherzustellen, dass geplante Verordnungen beispielsweise zur guten
fachlichen Praxis kontinuierlich bewertet werden.

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