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@grar.de Aktuell - 28.07.2006

DBV: Keine Fernseh- und Rundfunkgebühren für internetfähige Computer


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entschieden
gegen Fernseh- und Rundfunkgebühren protestiert, die ab dem 1. Januar 2007 für
internetfähige Computer als neuartige Empfangsgeräte laut Rundfunkstaatsvertrag
durch die Gebühreneinzugszentrale GEZ eingezogen werden sollen. DBV-Präsident
Gerd Sonnleitner forderte in einem Brief an den Präsidenten des Bundesrates,
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, die Bundesländer auf, die Vorschriften
zur Erhebung von Rundfunkgebühren auszusetzen, da gegen die Gebührenpflicht von
internetfähigen Computern auch eine Verfassungsbeschwerde anstehe und etliche
Fragen ungelöst seien.

Eine Gebührenpflicht von internetfähigen Computern hätte zur Folge, dass
Landwirte für Computer, die sie aus betrieblichen Gründen nutzen müssen, eine
weitere volle Rundfunkgebühr von derzeit 17,03 Euro pro Monat entrichten müssen.
Der DBV betrachtet diese neue Gebühr als eine unverhältnismäßige zusätzliche
Belastung für die Landwirte ebenso wie für mittelständische Unternehmen. Die
Regelung treffe, so Sonnleitner im Brief an Bundespräsident Carstensen, zudem
die landwirtschaftlichen Familienbetriebe, in denen es häufig nur einen
beruflich genutzten Computer mit Internetverbindung gebe, ungleich härter als
mittelständische oder größere Betriebe, die aufgrund einer Privilegierung für
Zweitgeräte nur eine Rundfunkgebühr entrichten müssten. Er sieht eine solche
Zwangsabgabe sogar als innovationsfeindlich an. Außerdem trage sie auch nicht zu
dem Ziel bei, überflüssige Vorschriften und Bürokratie abzubauen.

Bund und Länder würden sich äußert widersprüchlich verhalten, wenn sie Landwirte
zunächst zur beruflichen Internetnutzung anhalten würden, wie zum Beispiel für
die elektronische Steuererklärung oder für die Nutzung der HIT- oder der
ZID-Datenbank, dann aber die Fernseh- und Rundfunkgebühr für internetfähige
Computer einführen würden, betonte Sonnleitner.

Die Rundfunkgebühren quasi als Internetsteuer sei auch nach EU-Recht
problematisch, stellte Sonnleitner fest. Denn nach Auffassung der EU-Kommission
gehören Multimedia- und Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender
nicht zu den zulässigen Fällen der Grundversorgung und dürfen daher nicht durch
Gebühren finanziert werden. Seit April gäbe es zudem auch eine
Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag,
stellte Sonnleitner fest. Diese rügte die Verletzung des
Gleichheitsgrundgesetzes, der Berufsfreiheit und der allgemeinen
Handlungsfreiheit durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige
Computer.

Links zum Thema Verbände.


 


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