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@grar.de Aktuell - 17.08.2005

DBV fordert 1:1-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie

Bundesländer sollen Entwurf der Düngeverordnung grundlegend überarbeiten


Berlin (agrar.de) - Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Gerd Sonnleitner, appellierte an die Agrar- und Umweltminister der Bundesländer,
sich für eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs der Düngeverordnung
auszusprechen. Die Neufassung der Düngeverordnung dürfe nicht über die
europäischen Vorgaben hinausgehen. Nachdem die EU ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung
der Nitratrichtlinie eingeleitet hat, muss zwar die Düngeverordnung geändert
werden. Die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft vorgelegte Neufassung der Verordnung ginge jedoch weit über die
EU-Richtlinie hinaus und ließe keinen zusätzlichen Nutzen erkennen. Deshalb
erfülle sie nicht die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung der
EU-Nitratrichtlinie, wie dies auch der Bundesrat bereits im September 2004
gefordert hatte.

Durch den nun vorliegenden Novellierungsentwurf ist nach Ansicht des DBV zu
befürchten, dass die bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen für die
Landwirte weiter verschärft würden. Außerdem stehe der bürokratische Mehraufwand
für die Betriebe in keinem Verhältnis zu dem Nutzen für die Umwelt, betonte der
DBV in einer Stellungnahme. Aus Sicht des DBV ist es nicht akzeptabel, wenn die
Bundesregierung stets die 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes und die
Entbürokratisierung propagiere, gleichzeitig aber nationale Verschärfungen und
einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand zu Lasten der Landwirtschaft plane.

Auf Kritik des DBV stoßen vor allem drei Bereiche des Verordnungsentwurfes, die
sich besonders schwerwiegend und zum Teil einkommensmindernd auswirken würden.
Hierzu zählen die überzogenen Abstandsregelungen zu Gewässern und der erneute
Versuch, die Düngung über bußgeldbelegte Bilanzobergrenzen zu steuern. Zudem
werde durch schlagspezifische Dokumentationspflichten die Bürokratie erheblich
ausgeweitet. Im jetzigen Entwurf der Verordnung fehlt nach Auffassung des DBV in
weiten Teilen jegliche Rücksichtnahme auf kleinere Betriebsstrukturen, ebenso
werden die Auswirkungen auf Cross Compliance nicht hinreichend überprüft.

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