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@grar.de Aktuell - 21.07.2005

DBV: Entwurf der Düngeverordnung muss grundlegend überarbeitet werden

Forderung nach 1:1-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, den Entwurf der Neufassung der
Düngeverordnung 'grundlegend zu überarbeiten'. Nachdem die EU ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung
der Nitratrichtlinie eingeleitet hat, musste die Düngeverordnung geändert
werden. Die seit 1996 geltende Düngeverordnung, so der DBV, habe sich bewährt
und Erfolge bei einer standort- und pflanzengerechten Düngung und beim
Gewässerschutz erreicht. Die Neufassung der Verordnung ließe keinen zusätzlichen
Nutzen erkennen, ginge jedoch weit über die EU-Richtlinie hinaus und erfülle
deshalb nicht die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie,
wie dies auch der Bundesrat im September 2004 gefordert hatte. Aus Sicht des DBV
sei es nicht akzeptabel, wenn 'die Bundesregierung stets die 1:1-Umsetzung des
EU-Rechtes und die Entbürokratisierung propagiert', gleichzeitig aber nationale
Verschärfungen und einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand zu Lasten der
Landwirtschaft plane. Die Neufassung der Düngeverordnung dürfe nicht über die
europäischen Vorgaben hinausgehen, betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born
in einer Stellungnahme an das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Auf Kritik des DBV stoßen vor allem drei Bereiche des Verordnungsentwurfes, die
sich besonders schwerwiegend, zum Teil einkommensmindernd und strukturpolitisch
auswirken würden. Hierzu zählen die überzogenen Abstandsregelungen zu Gewässern
und der erneute Versuch, die Düngung über bußgeldbelegte Bilanzobergrenzen zu
steuern. Zudem werde durch schlagspezifische Dokumentationspflichten die
Bürokratie erheblich ausgeweitet. Im jetzigen Entwurf der Verordnung fehlt nach
Auffassung des DBV in weiten Teilen jegliche Rücksichtnahme auf kleinere
Betriebsstrukturen, ebenso werden die Auswirkungen auf Cross Compliance nicht
hinreichend überprüft.

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