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@grar.de Aktuell - 24.05.2005

vzbv und DBV fordern Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis

Appell an Vermittlungsausschuss


Berlin (agrar.de) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss
ein wirksames Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis im
Rahmen der Novellierung des Kartellgesetzes beschließen. Dies fordern der
Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Prof. Dr. Edda Müller,
und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd
Sonnleitner, in einer gemeinsamen Erklärung. Nach der derzeitigen Gesetzeslage
könne die Kontrollbehörde nur gegen mindestens drei Wochen andauernde Verkäufe
unter Einstandspreis vorgehen, so dass der Lebensmitteleinzelhandel dies mit
kurzfristigen Verkaufsaktionen zu Dumpingpreisen permanent unterlaufe. Dadurch
entstehe für wertvolle Lebensmittel ein stetiger Druck der Preise nach unten.

Müller und Sonnleitner appellieren an den Vermittlungsausschuss, die mit der
gesetzlichen Ausnahme 'gelegentlicher' Verkäufe unter Einstandspreis bestehende
Möglichkeit zur Umgehung des Verbotes ersatzlos zu streichen. Nur auf diesem
Wege könne gegen Ramschaktionen von Supermarktketten nachhaltig vorgegangen
werden.

Die Ansprüche von Verbrauchern und Landwirten an möglichst umfassende
Lebensmittelsicherheit, Transparenz und hohe Qualität ließe sich nicht durch
Billigstpreise realisieren. Preissenkungs- Aktionen wie zuletzt bei Milch,
Butter und Fleisch seien letztendlich auch für den Verlust von Arbeitsplätzen
verantwortlich, betonten vzbv und DBV.

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