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@grar.de Aktuell - 20.05.2005

DBV: Rabatt bei Nachbaugebühren nutzen

Bis zu 25 Prozent bei Teilnahme an der Rahmenregelung


Berlin/Bonn (agrar.de) - Die Unterlagen zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr
Herbst 2004/Frühjahr 2005 werden ab Mitte Mai 2005 von der
Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH versandt. In der Ausgestaltung der
Rahmenregelung ist es dem Deutschen Bauernverband (DBV) nach eigener
Mitteilung gelungen, das Landwirte, die ihre Erklärung im Rahmen einer so
genannten Expressfrist abgeben, zusätzlich bis zu 25 Prozent bei den
Nachbaugebühren einsparen können. In diesem Jahr endet diese Frist am 18.7.2005.

Gegenüber den anderen Verfahren der Nachbauerklärung ist die Rahmenregelung mit
weniger Angaben verbunden. So kann auf die Angabe der Aufbereiter verzichtet
werden. Landwirte, die einen Z-Saatgutwechsel bei Getreide und Grobleguminosen
von über 60 Prozent betreiben, sind gänzlich von der Nachbaugebühr befreit und
können im Rahmen eines einfachen Verfahrens ihre Nachbauerklärung abwickeln.
Dies gilt auch für Kartoffelanbauer, die einen ebenso hohen Z-Saatgutwechsel
vollziehen, wenn das gesamte Nachbaupflanzgut auf Quarantänekrankheiten
untersucht wurde.

Die Angaben zum Nachbau können auch per Internet eingereicht werden.
Landwirte mit einem Saatgutwechsel über 80 Prozent kommen bei Teilnahme an der
Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut weiterhin in den Genuss eines
Z-Lizenzgebührenrabatts und können diesen ebenfalls im Internet oder mittels
Faxabruf unter 0180–505505700 beantragen.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz,
Links zum Thema Verbände.


 


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