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@grar.de Aktuell - 11.03.2005

ISN zur Schweinedatenbank: keine Prämienkürzungen riskieren


Damme (agrar.de) - Alle Schweine haltenden Betriebe müssen seit dem 1. Januar
2003 ihre Schweinebestände sowie alle Zukäufe von Schweinen in eine zentrale
Datenbank melden. Nach derzeitigem Stand ist noch offen, ob Schweinehalter im
Rahmen von Cross-Compliance Prämienabzüge riskieren, wenn sie ihrer Meldepflicht
an die Schweinedatenbank nicht nachkommen. Nach Ansicht der
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sollten
Schweinehalter kein Risiko eingehen, da die Prämienkürzungen ggf. immens sein
können.

Zum 1. Januar eines jeden Jahres muss der komplette Schweinebestand gemeldet
werden. Weiterhin muss jeder Zukauf von Schweinen (in der Regel Systemferkel,
Ferkel, Jungsauen, Zuchtläufer und Eber) innerhalb von sieben Tagen an die
Datenbank gemeldet werden. Am einfachsten geht dies über das Internet direkt an
die HIT-Datenbank.

Während alle Bundesländer inzwischen Regionalstellen beauftragt haben,
Schweinedatenbanken einzurichten, hat die Regierung in Nordrhein-Westfalen dies
immer noch nicht getan. Somit können auch die dortigen Schweinehalter ihrer
Meldepflicht noch nicht nachkommen, so die ISN.

Links zum Thema Schweine.


 


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