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@grar.de Aktuell - 16.02.2005

DBV: Grüne Gentechnik braucht dringend praxisgerechte Regeln

Verband fordert Bund und Länder zum Handeln auf


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine
Ablehnung des jetzt in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des
Gentechnikrechts in Deutschland erneut unterstrichen und dringenden
Lösungsbedarf für Problembereiche angemahnt. Vor allem die im Gesetz verankerte
verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung mache selbst den
dringend notwendigen Versuchsanbau in Deutschland zu einem hohen Risiko für
teilnehmende Landwirte, heißt es in einer Erklärung. Damit fehlen auf absehbare
Zeit praxistaugliche Erfahrungswerte zur Regelung der Koexistenz verschiedener
Anbauverfahren. Die Bundesregierung ihrerseits habe bis heute keinen Entwurf zur
guten fachlichen Praxis für die Koexistenz vorgelegt.

Angesichts dieser völlig unbefriedigenden Situation und erster Anbaumeldungen
für die Vegetationsperiode 2005 fordert der DBV Bund und Länder dringend zum
Handeln auf. Insbesondere auf drei Problemgebieten sieht der DBV dringenden
Handlungsbedarf. So sei ein völlig transparenter Erprobungsanbau unter
Einbeziehung aller Beteiligten erforderlich, um auf dieser Grundlage die gute
fachliche Praxis zu regeln. Sowohl der GVO-anbauende Landwirt als auch der
benachbarte konventionelle oder ökologisch wirtschaftende Landwirt benötigten
dringend Vorgaben, um notwendige Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Koexistenz
zielgerecht durchführen zu können, stellt der DBV fest.

Auf europäischer Ebene sei es notwendig, nach langer Diskussion endlich
Schwellenwerte für zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch
veränderte Bestandteile beim Saatgut festzulegen, die auch zwingend Inhalt der
Beschaffenheit eines mangelfreien Saatguts sein müssten. Die Bundesregierung
müsse dafür Sorge tragen, dass diese Schwellenwerte die Grenzwerte bei Lebens-
und Futtermitteln sicherstellten.

Für die Beprobung von Saatgut ebenso wie bei Lebens- und Futtermitteln auf
gentechnisch-veränderte Bestandteile fordert der DBV verbindliche und
einheitliche Vorgaben für die Beprobungs- und Analysemethoden. Bund und Länder
müssten sich auf eine einheitliche Vorgehensweise auch bei der Interpretation
von Analyseergebnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen verständigen.
Untersuchungen seien bereits bei der Saatgutanerkennung durchzuführen, deren
Ergebnisse müssten vor der Aussaat durch die Landwirte verfügbar sein.
Umbruchsverfügungen bei ungeklärter Sach- und Rechtsfrage seien für die
deutschen Bauern nicht hinnehmbar, erklärte der DBV.

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