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@grar.de Aktuell - 12.02.2005

RLV: Cross-Compliance-Kontrollen bei der Kammer bündeln


Bonn (agrar.de) - Der Vorstand des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
(RLV) hat sich aus seiner jüngsten Sitzung einstimmig dafür
ausgesprochen, dass die Kontrollen im Rahmen von 'Cross Compliance' möglichst
bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gebündelt werden
sollten. Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Agrarreform erhalten die
Landwirte ab 2005 nur noch von der Produktionsmenge entkoppelte Direktzahlungen
aus Brüssel. Die Fördermittel werden allerdings künftig an die Einhaltung von 19
EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt, Tierschutz sowie Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit – 'Cross Compliance' genannt - gebunden. Die EU-Länder
sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen.

Der Vorstand des RLV ist der Ansicht, dass ohnehin schon ein erheblicher
bürokratischer Aufwand auf die rheinischen Betriebe der Landwirtschaft und des
Gartenbaus zukommt. Dies gelte umso mehr, wenn nun circa 270 Prüfstellen in NRW
mit den Fachrechtskontrollen beauftragt werden müssten. Dazu gehören zum
Beispiel die Abfallwirtschaftsämter, die Wasserbehörden und die
Landschaftsbehörden. Da 1 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahr
überprüft werden sollen, wäre mit circa 3.000 Kontrollbesuchen zu rechnen.
Mehrfachbesuche auf einem Betrieb seien durchaus wahrscheinlich. Dringend
erforderlich sei, so der Vorstand, diesen Kontrolltourismus möglichst zu
vermeiden und Arbeitszeit und öffentliche Gelder zu sparen. Durch eine Bündelung
dieser Aufgabe bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen könnten die
Kontrollbesuche auf ein Drittel reduziert werden und so eine effiziente, auf das
notwendige Maß reduzierte Prüfung sichergestellt werden.

Der RLV befürchtet, dass es in Deutschland zu erheblichen
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen EU-Recht und dem wesentlich schärferen
nationalen Recht kommen könnte. Obwohl die EU-Kommission der Ansicht sei, dass
nationale Standards im Rahmen von 'Cross Compliance' nicht sanktioniert werden
dürften, sondern ausschließlich die in den EU-Richtlinien formulierten
Forderungen erfüllt werden müssten, werde eine eindeutige Zuordnung schwierig
sein. Die EU wolle lediglich die gute fachliche Praxis eingehalten wissen, wie
diese aber konkret aussehen solle, überlasse man weitestgehend den
Mitgliedstaaten, meint hierzu der RLV. Um so dringender sei, dass die
Kontrollaufgaben an die mit der entsprechenden Fachkompetenz ausgestattete
Landwirtschaftskammer übertragen würden.

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