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@grar.de Aktuell - 30.11.2004

WLV: Bullenmäster bekommen 'alte' Prämie auch noch im neuen Jahr


Münster (agrar.de) - Gute Nachricht für Bullenmäster: Die seit längerem
angekündigte Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinsichtlich einer
Übergangsregelung für die Sonderprämie für männliche Rinder auf das entkoppelte
Direktzahlungssystem im nächsten Jahr liegt jetzt als Entwurf vor. Die
Verordnung wird nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverbandes (WLV) in Kürze als Eilverordnung erlassen.

'Dieser Erfolg ist auf maßgebliche Initiative der Berufsvertretung
zurückzuführen, wir freuen uns über diese praxisnahe Lösung', so WLV-Präsident
Franz-Josef Möllers. Hintergrund der Verordnung ist, dass ein Überangebot an
Schlachtrindern zum Ende des Jahres vermieden werden soll.

Nach der neuen Verordnung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 1. Januar bis zum
28. Februar 2005 noch männliche Rinder geschlachtet werden können, für die die
Sonderprämie beantragt werden kann. Voraussetzung für diese Rinder ist, dass sie
am 31. Dezember 2004 ein Mindestalter von neun Monaten aufweisen müssen und die
notwendige Hauptfutterfläche für das Jahr 2004 nachgewiesen werden kann. Die
Prämienanträge für die in der Übergangszeit geschlachteten Rinder müssen bis zum
15. März 2005 gestellt werden.

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