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@grar.de Aktuell - 25.11.2004

SPD zum Gentechnikneuordnungsgesetz: Koexistenz ist machbar, Herr Nachbar


Berlin (agrar.de) - Zur Vorstellung der Ergebnisse eines Erprobungsanbaus mit
gentechnisch verändertem Mais erklärt die Berichterstatterin für Agrogentechnik
der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:

'Die Verantwortlichen für den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais
haben das Fazit gezogen: Koexistenz ist möglich, und das mit sehr einfachen
Maßnahmen.

Die Auswertung des Versuchsanbaus habe ergeben, dass schon ein
Sicherheitsabstand von 20 Metern gewährleiste, dass im angrenzenden Feld keine
Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise keine den
EU-rechtlich festgelegten Kennzeichnungs-Schwellenwert von 0,9 Prozent
überschreitenden Einträge nachgewiesen werden konnten.

Unverständlich ist deshalb, dass diejenigen, die uns erklären, wie einfach
Koexistenz zu ermöglichen ist, im gleichen Atemzug gegen die im
Gentechnikneuordnungsgesetz vorgesehene Haftungsregelung wettern. Diese regelt
nach dem Verursacherprinzip den Ausgleich, wenn gentechnikfrei anbauende
Landwirte aufgrund von GVO-Einträgen in ihren Produkten wirtschaftliche Einbußen
erleiden.

Natürlich müssen die Ergebnisse des Versuchsanbaus weiter ausgewertet und
überprüft werden. Sechs Anbau-Standorte als Datenbasis sind reichlich dünn.

Aber: Sollten Auskreuzungen so einfach zu verhindern sein, dann kann die
Haftungsregelung kein Problem und keine finanzielle Belastung für die
GVO-Anbauer darstellen, denn Schadensfälle wären dann doch die absolute
Ausnahme. Also: Die Haftungsregelung ist kein Grund zur Aufregung.'

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