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@grar.de Aktuell - 24.11.2004

DBV zum Gentechnikgesetz: Haftungsfrage muss geklärt werden

Sonnleitner wendet sich an Bundestagsabgeordnete


Berlin (agrar.de) - Die heutige Vorstellung erster Ergebnisse des
Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais hat nach Ansicht des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) bewiesen, wie hilfreich eine
Einbeziehung aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen beim
Erprobungsanbau gewesen wäre. Nur so wäre eine breite Akzeptanz erreichbar
gewesen, von der man jetzt aufgrund der generellen Kritik der
Umweltorganisationen weit entfernt ist. Der DBV forderte, den Erprobungsanbau
fortzusetzen und auf die gesamte Kette der Verarbeitung auszudehnen. Dies sei
notwendig, um nachhaltig die Koexistenz zu erreichen und die Wahlfreiheit von
Landwirten und Verbrauchern zu sichern. Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus
wurden heute in Berlin durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und den
Verein InnoPlanta vorgestellt. Bei dem in sieben Bundesländern durchgeführten
Programm wurde der nachbarschaftliche Anbau von gentechnisch veränderten und
konventionellen Maissorten unter Praxisbedingungen getestet.

Nachgewiesen wurde, dass der Anteil von gentechnisch veränderten Organismen mit
wachsender Distanz sehr schnell zurückgeht. Ein Trennstreifen von
konventionellem Mais von 20 Metern Breite würde ausreichen, um 'wesentliche
Einträge von gentechnisch veränderten Pflanzen in Nachbarfeldern
auszuschließen', so die Untersuchungen.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages am kommenden Freitag
(26.11.2004) zur Novelle des Gentechnikgesetzes, hat DBV-Präsident Gerd
Sonnleitner sich in einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages gewandt und
noch einmal die Besorgnisse der deutschen Bauernfamilien vorgetragen. Der
Bundesrat hatte das Gesetz unter anderem wegen der Haftungsfrage abgelehnt,
jedoch kann es der Bundestag mit Kanzlermehrheit endgültig verabschieden.
Sonnleitner verwies auf die vorbildlichen Lösungen für das Miteinander
verschiedener Anbauverfahren in den Niederlanden und in Dänemark. Der dort
erreichte äußerst pragmatische Ansatz einer Koexistenz wäre auch für Deutschland
gut geeignet, die emotionsgeladenen Diskussionen um den Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen zu entschärfen. In Dänemark und den Niederlanden hatten
sich Gesetzgeber, landwirtschaftliche Praxis und Umweltorganisationen auf
Kriterien der guten fachlichen Praxis für den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen verständigt. Zugleich wurde festgelegt, dass ein Landwirt, der diese
gute fachliche Praxis nicht einhält, einer verschuldensabhängigen Haftung
unterliegt. Kommt es trotz aller Vorkehrungen zu einer Auskreuzung von
gentechnisch veränderten Organismen, tritt ein gemeinsam von Pflanzenzüchtern
und Landwirtschaft getragener Haftungsfonds ein.

Mit der im deutschen Gesetzentwurf vorgesehenen verschuldensabhängigen und
gesamtschuldnerischen Haftung sei es hingegen zurzeit keinem Landwirt zuzumuten,
sich - auch nur versuchsweise - an einem Erprobungsanbau zu beteiligen, schrieb
der DBV-Präsident. Damit werde eine innovationsorientierte Politik völlig lahm
gelegt. Unabhängig davon sei noch zu klären, ob ein Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen tatsächlich vom Markt gewünscht werde. Bleibe es bei der
ablehnenden Grundhaltung der deutschen Verbraucher, werde es auch keinen
umfangreicheren Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen durch die deutschen
Bauern geben, betonte Sonnleitner.

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