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@grar.de Aktuell - 24.11.2004

Grüne: Gentechnischer Versuchsanbau in Sachsen-Anhalt beweist Notwendigkeit gesetzlicher Koexistenz-Regelungen


Berlin (agrar.de) - Zu den heute vorgestellten Ergebnissen eines Versuchsanbaus
des Gen-Maises MON 810 erklärt Ulrike Höfken, agrar- und
verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Die Ergebnisse des so genannten Erprobungsanbaus geben unserer kritischen
Haltung gegenüber der Agrogentechnik Recht. Insbesondere zeigen sie, wie
dringend notwendig gesetzliche Regelungen zur Koexistenz sind. Es ist wichtig,
dass das Gesetz jetzt zügig vom Bundestag beschlossen wird.

Klar ist: Bereits die Ergebnisse dieser unzureichenden Studie zeigen, dass ohne
klare gesetzliche Regeln auch bei Mais, der ja keine verwandten Pflanzen in
Deutschland hat, Koexistenz nicht möglich ist.

Dabei wurde nur ein Bruchteil der notwendigen Parameter untersucht. Wer es ernst
meint mit einem Erprobungsanbau zur Erforschung der Koexistenz, der muss alle
agronomischen Bereiche, wie den Maschinenpark, den Transport und die
Weiterverarbeitung berücksichtigen. Auch weiter entfernte Felder müssen
einbezogen werden. Der Versuch hat aber systematisch nur den Pollenflug bis 60
Meter untersucht. Bereits hier finden sich noch erhebliche Kontaminationen der
Nachbarfelder durch GVO-Pflanzen. Abstände (bis 10 m) verursachen
wirtschaftliche Schäden oberhalb der Schadschwellen. Auch die
Blühverschiebeversuche, auf die die Industrie nach ihren Aussagen große
Hoffnungen setzte, verringerten die Kontamination nicht.

Würden diese Ergebnisse mit Raps durchgeführt, würden sie noch wesentlich
deutlicher die Notwendigkeit des Gentechnikgesetzes betonen.

Koexistenz-Versuche ohne Beteiligung der betroffenen konventionell und
ökologisch wirtschaftenden Nachbarn sind nicht aussagefähig.

Offensichtlich dienten diese Versuche nicht dem wissenschaftlichen Gewinn,
sondern nur als Werbe- und Akzeptanzkampagne für die interessierte Industrie.
Das zeigen auch die Äußerungen des sachsen-anhaltischen CDU-Wirtschaftsministers
Rehberger, der den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft nicht für
notwendig hält und wörtlich erklärt, es gäbe keinen Schaden. Gleichzeitig will
der gegen die Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz klagen. Wie er durch die
Rationalisierungs­technologie Gentechnik neue Arbeitsplätze schaffen will,
bleibt zudem schleierhaft.

Versuche, die wie dieser unter strenger Geheimhaltung und Ausschluss der
Öffentlichkeit und Nachbarschaft stattfinden, werden nicht zu mehr sondern zu
weniger Akzeptanz beitragen.'

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