Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 22.11.2004

NABU und DNR gegen Entscheidungsmacht der Länder beim Naturschutzrecht

Föderalismusreform darf nicht zum Dumpingwettbewerb auf Kosten der Natur führen


Bonn (agrar.de) - – Der Naturschutzbund NABU und der Deutsche
Naturschutzring (DNR) haben die Kommission zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung davor gewarnt, den Ländern die Entscheidungsmacht über
die Standards im Naturschutz zu überlassen. Der Bund müsse die
Gesetzgebungskompetenz für alle naturschutzrelevanten Bereiche erhalten,
insbesondere damit endlich ein einheitliches Umweltgesetzbuch realisiert werden
könne. Bundeseinheitliche Konzepte und Standards seien notwendig, da die Natur
nicht an den Landesgrenzen ende. 'Würden den Ländern Zugriffsrechte auf die
Naturschutzgesetzgebung und verwandte Bereiche zugestanden, könnte jedes Land
mit seinen eigenen Vorstellungen vom Bundesgesetz abweichen', sagte
DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Es drohe ein Wettbewerb zulasten der
Natur; Deutschland würde ein juristischer Flickenteppich.

'Die Länder haben die ihnen in der Vergangenheit anvertrauten gesetzlichen
Möglichkeiten schon nicht genutzt, um den Schutz der Natur mit der Einführung
geeigneter Standards sicherzustellen', erklärte NABU-Rechtsexpertin Susanne
Creutzig. Im Gegenteil sei bereits unter der geltenden Rechtslage ein
drastischer Abbau von Naturschutzleistungen zu verzeichnen. Dieser reiche von
einschneidenden Kürzungen beim Vertragsnaturschutz bis zum Abbau von
Fachbehörden. Die Rückschritte offenbarten sich besonders in den jüngsten
Gesetzesnovellen der Landesnaturschutzgesetze. Und die
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen Säumigkeit der
Länder beim EU-Recht zeigten, dass mit einer solchen Entwicklung die
Europatauglichkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt würde.

Das Argument der Länder, Deutschland könne sich hohe Standards im Naturschutz
aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht leisten, sei nicht überzeugend.
'Eine Länderzuständigkeit für die Naturschutzstandards kommt vielmehr einem
Dolchstoß für den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich', so die Verbände. Die
Investoren würden in diesem Falle abgeschreckt, da sie mit 16 Ländern und ebenso
vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen konfrontiert wären und keine
Rechtssicherheit hätten. Deutschland brauche dringend einheitliche
Mindeststandards, etwa für die gute fachliche Praxis in Land- und
Forstwirtschaft, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die Landschaftsplanung
und die Beteiligungsrechte für Bürger und Naturschutzverbände.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Thema Deutschland.


 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de