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@grar.de Aktuell - 19.11.2004

Happach-Kasan: Regierung will Anbau von Bt-Mais verhindern


Berlin (agrar.de) - Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage
'Gute fachliche Praxis beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais' erklärt die
Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel
Happach-Kasan
:

'Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Entwurf der Verordnung zur guten
fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen das Ziel, deren
Anbau unattraktiv zu machen. Lücken, die das Gentechnikgesetz lassen muss,
sollen mit der Verordnung geschlossen werden. Dies wird besonders deutlich am
Beispiel von Mais. Die Bundesregierung fordert einen Abstandsrichtwert von 1.000
Metern, obwohl nach Ansicht von Experten eine Mantelsaat von wenigen Reihen
ausreicht, um auf dem Nachbaracker die Einhaltung des Schwellenwertes von 0,9
Prozent zu gewährleisten. Es gibt zahlreiche neuere Untersuchungen zum
Auskreuzungsverhalten von Mais, dennoch zieht die Bundesregierung eine Arbeit
aus dem Jahr 1940 heran. Diese Arbeit liegt nicht vor, dennoch antwortet die
Bundesregierung, die Studie solle auf ihre Aussagekraft geprüft werden. Das ist
ohne die Arbeit zu kennen nicht möglich und angesichts neuerer Erkenntnisse auch
völlig überflüssig. Damit wird deutlich, dass die Bundesregierung mit der
Verordnung versucht, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais, den sie nicht
verhindern kann, durch eine völlig absurde Verordnung möglichst unattraktiv zu
machen.

Das richtet sich gegen die Interessen der Landwirte, wie auch der
Verbraucherinnen und Verbraucher. Mais ist eine in der Viehhaltung wichtige
Futterpflanze. Deren Befall durch den Maiszünsler lässt sich mit Bacillus
thuringiensis (Bt)-Mais am besten bekämpfen. Dieser Mais ist außerdem frei von
Mykotoxinen und damit qualitativ besonders hochwertig. Es gibt in der EU
zugelassene Bt-Mais-Sorten, die sofort für den Anbau zur Verfügung stehen.

Der Streit um die Verordnung könnte vermieden werden, wenn die Bundesregierung
die Saatgutfirmen zur Aufstellung der Regeln zur guten fachlichen Praxis
verpflichten würde. Diese haben die Kenntnisse, die erforderlich sind und ein
Interesse, praktikable und wirksame Regeln aufzustellen. Im übrigen muss
Auskreuzung nur vermieden werden, um auf eine Kennzeichnung verzichten zu
können. Gesundheit und Umwelt werden durch die Auskreuzung zugelassener Sorten
egal, wie sie gezüchtet wurden, nicht gefährdet.

Links zum Thema Agrarpolitik.


 


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